DGUV Information 213-715 - Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei d...

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Abschnitt 4.1, 4 Gefahrstoffexposition 4.1 Gefahrstoffe
Abschnitt 4.1
Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung (bisher: BGI/GUV-I 790-015)
Titel: Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung (bisher: BGI/GUV-I 790-015)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-715
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.1 – 4 Gefahrstoffexposition
4.1 Gefahrstoffe

Tabelle 1: Gefahrstoffe, Kennzeichnung und Arbeitsplatzgrenzwerte für MDI

Name
CAS-Nr
EinstufungR-Sätze/H-SätzeAGW in
mg/m3
Spitzenbegrenzung/
Bemerkung
BisherCLPNach ZubereitungsrichtlinieCLP
4,4'-MDI
Diphenylmethan-
4,4'-diisocyanat 101-68-8
Xn, Xi
Gefahr

R20
R36/37/38
R40
R42/43
R48/20
H315
H317
H319
H332
H334
H335
H351
H373
0,051; =2=(l)
Sa, Y
K3 (TRGS 905/in Form atembarer Aerosole)
2,4'-MDI
Diphenylmethan-
2,4'-diisocyanat
5873-54-1
Xn, Xi
Gefahr

R20
R36/37/38
R40
R42/43
R48/20
H315
H317
H319
H332
H334
H335
H351
H373
0,051; = 2 = (l)

AGWArbeitsplatzgrenzwert
1; =2=(l)Kurzzeitwert für atemwegssensibilisierende Stoffe: AGW ist im Mittelwert über 15 min einzuhalten und eine zweifache Arbeitsplatzgrenzwertkonzentration darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.
Saatemwegssensibilisierender Stoff
Yein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden
R-Sätze: 
R20Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R36/37/38Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R42/43Kann beim Einatmen oder bei Hautkontakt zu Allergien führen.
R40Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R48/20Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
H-Sätze: 
H315Verursacht Hautreizungen
H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319Verursacht schwere Augenreizung.
H332Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
H334Kann beim Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H335Kann die Atemwege reizen.
H351Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition beim Einatmen.

In PUR-Klebstoffen können geringe Anteile von 2,2'-MDI enthalten sein, das die gleiche Einstufung, Kennzeichnung und die gleichen Grenzwerte wie 2,4'-MDI besitzt.

Von Isocyanaten können bei Nichteinhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes oder bei dermalem Kontakt erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen. Diese sind auf dem Etikett des Gebindes und im zugehörigen Sicherheitsdatenblatt beschrieben.

MDI und seine Homologen sind akut gesundheitsschädlich, wirken sensibilisierend und werden auch mit einem krebserzeugenden Potenzial im Tierversuch in Verbindung gebracht. Isocyanate werden durch Geruch kaum wahrgenommen, sodass eine Unterschätzung der Gefährdung in der Praxis möglich ist.

Isocyanate werden vorwiegend über die Atemwege aber auch über die Haut aufgenommen und können zu Reizerscheinungen der Augen und des Atemtraktes führen.

Sie können auch schon in sehr geringen Konzentrationen durch spezifische Veränderungen am Immunsystem eine Erkrankung der Atemwege oder Lungen hervorrufen, eine exakte Definition der Dosis-Wirkungs-Beziehung ist bislang nicht möglich.

Die Kennzeichnung von MDI mit "R40" bzw. nach TRGS 905 mit "K3" bedeutet, dass dieser Stoff wegen einer möglichen krebserzeugenden Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis gibt. Jedoch unterliegt MDI nicht den besonderen Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung für krebserzeugende Arbeitsstoffe, die nur für Stoffe der Kategorien K1 und K2 erforderlich sind.

Die gesundheitsschädlichen Eigenschaften der Isocyanate beziehen sich auf die freien, noch nicht gebundenen Isocyanate (monomeres MDI, polymeres MDI und Polyurethan-Prepolymere des MDI mit freien NCO-Gruppen) in Form einatembarer Dämpfe oder Aerosole. In reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen sind zwischen < 0,1 und 4 % ungebundene Isocyanate enthalten, die bei Temperaturen über 100 °C in gesundheitsgefährlicher Konzentration in die Atemluft austreten können.

Kennzeichnungspflichtig sind PUR-Schmelzklebstoffe, wenn sie mehr als 0,1 % monomeres MDI enthalten. Zusätzlich ist dann eine Kennzeichnung mit dem Hinweis "Enthält Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten." erforderlich.

In der Praxis werden folgende reaktive PUR-Schmelzklebstoffe eingesetzt:

- EmissionsarmMDI < 0,1%Verarbeitung bei 100 bis 150 °C
- Niedrigtemperatur0,1 % < MDI < 4 %Verarbeitung bei 90 bis 120 °C
- Standard0,1% MDI 4 %Verarbeitung bei 100 bis 170 °C

In den verschiedenen Klebstoffen können je nach Hersteller sowohl 4,4'-MDI als auch 2,4'-MDI eingesetzt sein.

Tabelle 2: Einstufung und Kennzeichnung der reaktiven PUR-Schmelzklebstoffe

Gehalt C monomeres MDI im Klebstoff in %Einstufung und Kennzeichnung
C > = 25
Xn; R20-36/37/38-40-42/43-48/20
Gefahr; H332-319/335/315-351-317/334-373
10 < = C < 25
Xn; R36/37/38-40-42/43-48/20
Gefahr; H319/335/315-351-317/334-373
5 < = C < 10
Xn; R36/37/38-40-42/43
Gefahr; H319/335/315-351-317/334
1 < = C < 5
Xn; R40-42/43
Gefahr; H351-317/334
0,1 < = C < 1
Xn; R42
 Gefahr; H334
C < 0,1keine Kennzeichnung

Bei der Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen konnte durch Arbeitsplatzmessungen ein Auftreten von polymerem MDI und Polyurethan-Prepolymeren auch bei höheren Temperaturen nicht nachgewiesen werden. Der in der TRGS 430 definierte Expositionsleitwert (ELW) als Beurteilungsmaßstab für die Summe aller reaktionsfähigen NCO-Gruppen (TRIG - Totalkonzentration Reaktiver Isocyanatgruppen) in der Atemluft wird eingehalten, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert des monomeren MDI eingehalten ist.

Von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen gehen in der ungeöffneten, luftdichten Originalverpackung unter Raumluftbedingungen keine Gefahren aus. Die Lagerung einer zum Fortgang der Arbeiten benötigten Menge an geeigneter Stelle im Arbeitsraum ist zulässig. Größere Mengen müssen außerhalb des Arbeitsraumes unerreichbar für Unbefugte aufbewahrt werden.

MDI-Dämpfe können in der Umgebungsluft kondensieren und mit Wasser (Luftfeuchte oder aus Fügeteilen) überwiegend zu Polyharnstoff abreagieren.

Der verarbeitete, vollständig ausgehärtete Klebstoff birgt keine Gefahren mehr, wenn man von Zersetzungsprodukten im Brandfall absieht.