
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung (bisher: BGI 790-013)
Abschnitt 4.1 – Gefahrstoffe
Nach Angaben eines bedeutenden Herstellers von Spritzlacksystemen für den Holzbereich im Handwerk ergibt sich die Aufteilung der verarbeiteten Menge in die verschiedenen Lack- und Beizmaterialien (bei Betrieben bis ca. fünf Personen) größenordnungsmäßig etwa wie folgt:
Polyurethanlacke (farbig/farblos) einschließlich Härter und Verdünnung
58 %
Cellulosenitratlacke (farbig/farblos) einschließlich Verdünnung
30 %
Hydrolacksysteme (farbig/farblos)
4 %
Wasserbeizen
7 %
Lösemittelbeizen (Lackbeizen)
1 %
Die relative Gewichtung der einzelnen Systeme ist bei größeren Betrieben bzw. industriellen Verarbeitern teilweise regional und produktbezogen deutlich abweichend. Mit zunehmender Betriebsgröße nimmt aber im Mittel der Anteil der Polyurethanlacke im Vergleich zu den Nitratlacken zu. Bei den vorliegenden Untersuchungen zu Aerosolen (siehe Bild 6 im Anhang der LASI-Empfehlungen "Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung" [LV 43]) betrafen 73 % der Messungen Zweikomponenten-Polyurethan-Lacke (2K-PUR-Lacke).
Anhaltswerte für die Zusammensetzung lösemittelhaltiger Lacke sind in Tabelle 2 beispielhaft beschrieben.
Tabelle 2:
Lackzusammensetzung (PUR: Polyurethan, CN: Cellulosenitrat)
Beschichtungsmittel | Bindemittel in % | Pigment in % | Lösemittel in % |
PUR-Farblack | 21 bis 25 | 10 bis 30 | 40 bis 60 |
PUR-Klarlack | 24 bis 42 | 53 bis 75 | |
CN-Farblack | 18 bis 25 | 10 bis 20 | 55 bis 72 |
CN-Klarlack | 21 bis 28 | 67 bis 77 | |
Hydrolacke | 25 bis 35 | 15 bis 25 |
Härter für PUR-Lacke bestehen aus etwa 37 bis 75 % Polyisocyanat und 25 bis 63 % Lösemittel. Die Lösemittelzusammensetzung der Beschichtungssysteme nach Art und Anteil variiert in weiten Bereichen und wird in erster Linie durch den Anwendungszweck bestimmt. Diesbezügliche Kennzeichnungen sind:
Kennzeichnung Xn
• R 10, R 11: Entzündlich, leicht entzündlich • R 20/21: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut • R 38: Reizt die Haut
oder bei niedrigem Aromatengehalt (Toluol, Xylol)
Kennzeichnung Xi:
• R 36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
Als Härter bei Polyurethanharzen fungieren in erster Linie im Holzbereich Polymere des Hexamethylendiisocyanats.
Monomere und polymere Isocyanate wirken sensibilisierend beim Einatmen und bei Hautkontakt. In der Kennzeichnung ist darauf hinzuweisen.
Leicht entzündliche Beschichtungsstoffe (Flammpunkt zwischen 0 und 21 °C) sind mit Flammensymbol und dem R-Satz R 11, entzündliche Beschichtungsstoffe (Flammpunkt mindestens 21, höchstens 55 °C) mit der entsprechenden Aufschrift (R 10) gekennzeichnet.