
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung (bisher: BGI 790-013)
Abschnitt 8 – Weiterführende Literatur
Nachstehend sind die in dieser BG-Information in Bezug genommenen Vorschriften und Regeln aufgeführt:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere
TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen",
TRGS 402 "Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen",
TRGS 403 "Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz",
TRGS 430 "Isocyanate - Exposition und Überwachung",
TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte",
BG-Regel "Einsatz von Schutzhandschuhen" (BGR 195),
BG-Informationen: Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe (BGI 740),
Handlungsanleitung "Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung" (LV 43). Hrsg.: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik - LASI, Wiesbaden.
Im Internet unter im Internet unter http://lasi.osha.de/.
Die zitierten Arbeitsschutzvorschriften sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht.