DGUV Information 213-713 - BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung n...

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Abschnitt 8, Weiterführende Literatur
Abschnitt 8
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung (bisher: BGI 790-013)
Titel: BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung (bisher: BGI 790-013)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-713
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 8 – Weiterführende Literatur

Nachstehend sind die in dieser BG-Information in Bezug genommenen Vorschriften und Regeln aufgeführt:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere

    • TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen",

    • TRGS 402 "Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen",

    • TRGS 403 "Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz",

    • TRGS 430 "Isocyanate - Exposition und Überwachung",

    • TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte",

  • BG-Regel "Einsatz von Schutzhandschuhen" (BGR 195),

  • BG-Informationen: Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe (BGI 740),

  • Handlungsanleitung "Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung" (LV 43). Hrsg.: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik - LASI, Wiesbaden.

Im Internet unter im Internet unter http://lasi.osha.de/.

Die zitierten Arbeitsschutzvorschriften sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht.