DGUV Information 201-019 - Regeln bei Turm- und Schornsteinbauarbeiten (bisher: ...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 9, Zeitpunkt der Anwendung
Abschnitt 9
Regeln bei Turm- und Schornsteinbauarbeiten (bisher: BGI 778)
Titel: Regeln bei Turm- und Schornsteinbauarbeiten (bisher: BGI 778)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-019
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 9 – Zeitpunkt der Anwendung

Diese Regeln sind anzuwenden ab Juli 1997, soweit nicht Bestimmungen dieser Regeln nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzen die "Sicherheitsregeln für Turm- und Schornsteinbau" (ZH 1/601) von April 1990.