
Abschnitt 9
Regeln bei Turm- und Schornsteinbauarbeiten (bisher: BGI 778)
Regeln bei Turm- und Schornsteinbauarbeiten (bisher: BGI 778)
Abschnitt 9 – Zeitpunkt der Anwendung
Diese Regeln sind anzuwenden ab Juli 1997, soweit nicht Bestimmungen dieser Regeln nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzen die "Sicherheitsregeln für Turm- und Schornsteinbau" (ZH 1/601) von April 1990.