
Abschnitt 4.3
Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren - (DGUV Information 203-021)
Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren - (DGUV Information 203-021)
Abschnitt 4.3 – 4.3 Oberflächen
Fußböden, Wände sowie Arbeits- oder Ablageflächen am Desinfektionsplatz sowie Oberflächen von Desinfektionseinrichtungen müssen feucht zu reinigen sein und desinfiziert werden können.
Geeignet sind z. B. fachgerechte Anstriche mit Beschichtungsstoffen oder -systemen für innen der Nassabriebbeständigkeit - Klasse 2 (früher "scheuerbeständig") nach DIN EN 13300 "Beschichtungsstoffe - Wasserhaltige Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Wände und Decken im Innenbereich".
Arbeits- und Ablageflächen sollen möglichst eine geschlossene Oberfläche aufweisen.