DGUV Information 203-019 - Arbeiten an Fahrleitungsanlagen (DGUV Information 203...

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Abschnitt 8.3, 8.3 Einsatz von Mastleitern
Abschnitt 8.3
Arbeiten an Fahrleitungsanlagen (DGUV Information 203-019)
Titel: Arbeiten an Fahrleitungsanlagen (DGUV Information 203-019)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-019
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 8.3 – 8.3 Einsatz von Mastleitern

Zum Besteigen von Betonmasten sind ausschließlich Mastleitern mit integrierten festen Führungen einzusetzen. Diese Leitern müssen für die Masten geeignet sein.

Die Versicherten haben vor dem Besteigen von Mastleitern PSAgA anzulegen und diese bei der Montage der Leitern, beim Besteigen und Arbeiten auf Mastleitern zu benutzen.