
Abschnitt 6
Arbeiten an Fahrleitungsanlagen (DGUV Information 203-019)
Arbeiten an Fahrleitungsanlagen (DGUV Information 203-019)
Abschnitt 6 – 6 Arbeiten an Querfeldern und Querverspannungen
Arbeiten an Querfeldern und Querverspannungen dürfen nur von Oberleitungsmontagefahrzeugen/Hubarbeitsbühnen durchgeführt werden. Arbeiten von schienenfahrbaren Montageleitern sind unter Beachtung von Abschnitt 8 zulässig.