DGUV Information 209-052 - Elektrostatisches Beschichten (DGUV Information 209-0...

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Abschnitt 7.4, 7.4 Unterweisung
Abschnitt 7.4
Elektrostatisches Beschichten (DGUV Information 209-052)
Titel: Elektrostatisches Beschichten (DGUV Information 209-052)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-052
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7.4 – 7.4 Unterweisung

7.4.1 Die Beschäftigten sind über

  • den Betrieb der Handsprüheinrichtungen/Sprühsysteme sowie deren Zubehör,

  • die mit dem elektrostatischen Beschichten verbundenen Gefahren,

  • die Maßnahmen zu deren Abwendung sowie

  • anlagespezifische Schutzmaßnahmen

zu unterweisen.

Die Unterweisung muss vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und wiederholend mindestens einmal jährlich erfolgen.

Die Unterweisung muss auch den Umgang mit Feuerlöschern umfassen.