
Abschnitt 5.11
Elektrostatisches Beschichten (DGUV Information 209-052)
Elektrostatisches Beschichten (DGUV Information 209-052)
Abschnitt 5.11 – 5.11 Feuergefährdete Räume und Bereiche
Räume oder Bereiche, in denen brennbare Stoffe zu einer hohen Brandbelastung führen (siehe auch TRGS 800).
ANMERKUNG
Weitere Anforderungen in feuergefährdeten Bereichen enthält die DGUV Information 209-046.