DGUV Information 209-052 - Elektrostatisches Beschichten (DGUV Information 209-0...

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Abschnitt 5.1, 5 Begriffsbestimmungen 5.1 Beschichtungsstoff
Abschnitt 5.1
Elektrostatisches Beschichten (DGUV Information 209-052)
Titel: Elektrostatisches Beschichten (DGUV Information 209-052)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-052
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5.1 – 5 Begriffsbestimmungen
5.1 Beschichtungsstoff

Flüssiges oder pulverförmiges Produkt, das, auf ein Substrat aufgetragen, eine Beschichtung mit schützenden, dekorativen und/oder anderen spezifischen Eigenschaften ergibt.

Beschichtungsstoffe bestehen im Allgemeinen aus Bindemitteln, Pigmenten, Farbstoffen, Füllstoffen und anderen Zusätzen. Flüssige Beschichtungsstoffe können darüber hinaus organische Lösemittel und/oder Wasser enthalten.

Beschichtungsstoffe, die üblicherweise elektrostatisch aufgetragen werden, sind z. B:

  • Lacke

  • Pulverlacke

  • Flock

  • Klebstoffe

  • Füller