DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen

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Abschnitt 3 - 3 Schadensursachen

Ursachen für die Beschädigung erdverlegter Leitungen können sein:

  1. 1.

    Unzureichende Kenntnis über Art und Lage von Leitungen wegen

    • fehlender, ungenügender oder falscher Angaben des Auftraggebers,

    • fehlenden Informationsflusses von der Arbeitsvorbereitung zur Baustelle,

    • mangelhafter oder unterlassener Ermittlung durch den Auftragnehmer,

    • fehlender, ungenauer oder nicht aktualisierter Pläne der Leitungsbetreiber, verursacht z. B. durch:

      • Minderdeckung im Kreuzungsbereich von Leitungen,

      • Niveau- und Lageänderung aufgrund nachträglicher Baumaßnahmen, z. B. geänderter Straßenverlauf,

      • vom Plan abweichende Verlegung der Leitungen aufgrund lokaler Zwangspunkte, z. B. Fundamente.

  2. 2.

    Fehlinterpretation von Plänen wegen

    • schlechter Lesbarkeit,

    • fehlerhafter Einmessung,

    • falscher Angaben zum mechanischen Schutz der Leitung.

  3. 3.

    Vertrauen auf das Vorhandensein eines Trassenwarnbandes und dessen ausreichenden Abstand zur Leitung

  4. 4.

    Verzicht auf Suchschachtungen

  5. 5.

    Einsatz von Maschinen, obwohl Handschachtung erforderlich ist

  6. 6.

    Fehlende oder unzureichende Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit erdverlegten Kabeln und Leitungen

  7. 7.

    Bei einigen grabenlosen Bauverfahren nach DGUV Information 201-020 "Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen" zusätzlich

    • Beschädigung von Leitungen unterhalb der Startschachtsohle durch das Vernageln der Startlafette,

    • Unterschreiten des Mindestabstands zu vorhandenen Leitungen durch Abweichen von der geplanten Sollachse, z. B. durch Zielfehler oder Auftreffen auf Hindernisse im Untergrund. Dadurch entstehen häufig auch Leitungsbeschädigungen, z. B. durch Eindrücken von Fremdkörpern in die Leitungsummantelungen, die sich oft erst Jahre später bemerkbar machen.