DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverleg...

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Abschnitt 1, 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 1
Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen (DGUV Information 203-017)
Titel: Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen (DGUV Information 203-017)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-017
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1 – 1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information findet Anwendung bei allen Erdarbeiten, die auf öffentlichen oder privaten Flächen, maschinell oder von Hand, durchgeführt werden. Sie konkretisiert die Forderungen hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) und § 16 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (DGUV Vorschriften 38 und 39).