DGUV Information 213-013 - SF6-Anlagen und -Betriebsmittel

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

SF6-Anlagen und -Betriebsmittel
(DGUV Information 213-013)

Information

(bisher BGI 753)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Januar 2019

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen/Erläuterungen2
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung3
Allgemeines3.1
Physikalische und chemische Eigenschaften des SF63.2
Gesundheitsgefahren3.3
Tätigkeiten in Anlagenräumen3.4
Tätigkeiten an SF6-Gasräumen 3.5
Tätigkeiten in Anlagenräumen nach Störungen mit Gasaustritt3.6
Tätigkeiten mit SF6-Druckgasbehältern 3.7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV3.8
Betriebsanweisung und Unterweisung nach GefStoffV3.9
Muster für die Dokumentation von GefährdungsbeurteilungenAnhang 1
MusterbetriebsanweisungenAnhang 2
Hinweise auf technische, organisatorische und persönliche SchutzmaßnahmenAnhang 3
Hinweise zur Auswahl persönlicher SchutzausrüstungenAnhang 4
LiteraturverzeichnisAnhang 5
Gesetze, Verordnungen1
DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit2
Normen/VDE-Bestimmungen3
Sonstiges4

Vorbemerkung

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und gegebenenfalls Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln veröffentlicht worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Soweit in DGUV Informationen verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben werden, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Diese DGUV Information wurde von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse unter Mitarbeit der Arbeitsgruppe "SF6 in Betriebsmitteln der elektrischen Energieübertragung und -verteilung > 1 kV", des BDEW Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft e. V., des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V., des ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. und der Solvay Fluor GmbH erarbeitet.

Schaltanlagen und elektrische Betriebsmittel sind wichtige Bestandteile der elektrischen Energieübertragung und -verteilung. Die jeweils angewandte Spannungsebene wird dabei von der Übertragungsleistung und der Übertragungslänge der Netze vorgegeben.

Schaltanlagen können in luftisolierter bzw. gasisolierter Bauweise ausgeführt werden. Die Hauptkomponenten einer Schaltanlage sind die Sammelschienen, die Schaltgeräte, Strom- und Spannungswandler, die Bauteile für den Leitungs- und Kabelanschluss sowie die Komponenten für die Steuerung/Überwachung, den Netzschutz und die Automatisierung. Die Ausführung von gasisolierten Leitungen (GIL) ist ebenfalls möglich. Beim Einsatz von Schwefelhexafluorid (SF6) kann grundsätzlich zwischen den Funktionen Isolieren und Schalten (Löschen von Schaltlichtbögen) differenziert werden.

SF6-Anlagen und -Betriebsmittel mit einer Bemessungsspannung größer 52 kV können als Innenraum- oder Freiluftanlage ausgeführt werden. Das Schalten in Hochspannungsschaltanlagen größer 52 kV erfolgt in der Regel unter SF6. Für die Aufstellung in Innenräumen findet SF6 als Isolationsmedium weitere Anwendung. Auch in modernen Freiluftanlagen können Anlagen, Komponenten oder Betriebsmittel mit SF6 als Isolationsmedium Anwendung finden.

Bei den SF6-Anlagen und -Betriebsmitteln größer 1 kV bis einschließlich 52 kV unterscheidet man zwischen der Primär- und Sekundärverteilebene.

Auf der Primärverteilebene kommen in der Regel gasisolierte Leistungsschalteranlagen zur Anwendung. Leistungsschalter in der Mittelspannung werden vorzugsweise mit Vakuumschaltkammern ausgeführt. Die Vakuumschaltkammern sind zusammen mit allen anderen Spannung führenden Teilen in Schotträume eingebaut, die mit SF6 als Isolationsmedium gefüllt sind. Auf der Sekundärverteilebene werden in der Hauptsache gasisolierte Lasttrennschalteranlagen (RMU) eingesetzt. Die SF6-Lasttrennschalter in diesen Schaltanlagen müssen Lastströme schalten und sie dienen zusätzlich dem Freischalten elektrischer Betriebs- und Netzteile zum Zwecke von Arbeiten. Die gängige gasisolierte Schaltanlagentechnik in der Sekundärverteilebene verwendet SF6 als gemeinsames Isolier- und Schaltmedium in einem gasgefüllten Schottraum.

SF6 ist nicht ozonschichtschädigend aber ein Treibhausgas des Kyoto-Protokolls und hat ein Treibhauspotenzial (GWP) gemäß VO Nr. 517/2014Anhang I Gruppe 3 von 22 800. Wegen der Klimarelevanz sind SF6-Emissionen zu vermeiden.

Nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase, der Verordnung (EU) Nr. 2015/2066 der Kommission vom 17. November 2015 zur Festlegung der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Personal, das Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgewinnung bestimmter fluorierter Treibhausgase aus Hochspannungsschaltanlagen ausübt und der Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV) dürfen Tätigkeiten mit SF6 an SF6-Anlagen und -Betriebsmitteln (Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung) nur von geschulten Personen durchgeführt werden. Diese müssen über einen Sachkundenachweis 1) zum umweltgerechten Umgang mit SF6 verfügen. Zu diesen Tätigkeiten zählen insbesondere Rückgewinnung, Recycling, Aufarbeitung und Zerstörung von SF6.

Diese DGUV Information enthält Hinweise zur sicheren Durchführung von Tätigkeiten an SF6-Anlagen und -Betriebsmitteln. Weitergehende Auflagen seitens des Umweltschutzes bleiben unberührt.

Die in dieser DGUV Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

komm_mit_mensch.jpg

Zertifikate gemäß Verordnung (EU) 2015/2066