
Abschnitt 3.7 BGI 737
Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 737)
Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau Handhabung und sicheres Arbeiten (BGI 737)
Abschnitt 3.7 BGI 737 – Hygienische Maßnahmen
In den Arbeitsräumen
nicht essen, trinken, rauchen und
keine Nahrungsmittel aufbewahren.
Mit Harz und Lösemitteln verschmutzte Kleidung muß gewechselt werden.
Verschmutzte Haut mit speziellem Hautreinigungsmittel oder viel Seife waschen. Als Arbeitsstoffe eingesetzte Lösemittel dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden. Nach der Reinigung der Haut unbedingt Hautpflegemittel auftragen.