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Abschnitt 4.3 - Organisatorische Maßnahmen

Grundsätzlich müssen zuerst alle technischen Maßnahmen ausgeschöpft werden, um die körperliche Belastung durch Heben und Tragen so zu reduzieren, dass eine Überbeanspruchung der Wirbelsäule nicht wahrscheinlich ist (siehe Tabellen im Abschnitt "Risikoeinstufung"). Reichen diese Maßnahmen nicht aus, müssen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.

Verringerung der Hebe- und Traghäufigkeit

Durch wechselnden Einsatz sollten Tätigkeiten an Arbeitsplätzen mit hoher Wirbelsäulenbelastung mit solchen geringer Belastung getauscht werden (Arbeitsplatzrotation).

Beispiel 1:

An einem Schleifarbeitsplatz legen an einer Bandschleifmaschine zwei Beschäftigte ca. 13 kg schwere Möbelteile auf das Förderband. Zwei weitere Beschäftigte schleifen ca. 1 kg schwere Schubkastenfronten von Hand. Durch Arbeitsplatzrotation wird erreicht, dass die Belastung durch Heben und Tragen unter den Beschäftigten gleichmäßig verteilt wird. Gleichzeitig wird die einseitige Belastung des Hand-Arm-Systems durch das Handschleifen reduziert.

Beispiel 2:

Abwechseln von Kommissioniertätigkeiten mit Verladetätigkeiten, d.h., Beschäftigte, die einzelne Kommissionen nach Lieferlisten zusammenstellen, wechseln sich mit anderen Beschäftigten ab, die die Kommissionen in die LKW verladen.

Verringerung der Trageentfernung

Beispiel 1:

Arbeitsplätze so anordnen, dass Häufigkeit und Entfernung des manuellen Transportes schwerer Teile verringert werden. Dies gelingt z.B. durch eine andere Anordnung bzw. Verlängerung der Rollenbahnen.

Beispiel 2:

Einsatz von z.B. Rollenbahnen, Gehängen oder Transportwagen.