
Abschnitt 9
Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen (DGUV Information 208-020)
Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen (DGUV Information 208-020)
Abschnitt 9 – 9 Sicherung von Lagerbühnen
Sichere Zugänge können z. B. durch Treppen mit Geländer geschaffen werden. Bei nur seltenem Betreten können auch fest angebrachte Leitern oder verschiebbare Einhängeleitern eingesetzt werden. Geländer als Absturzsicherung anbringen.
Lastübergabestellen gegen Absturz sichern, z. B. durch aufklappbare oder verschiebbare Schleusengeländer.

Abb. 77
Lagerbühne

Abb. 78
Schleusengeländer - Stapler kann die Last aufnehmen, Geländer zur Lagerbühne geschlossen