
Schnittholzsortierung und Schnittholzstapelung in Sägewerken Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen (DGUV Information 209-039)
Abschnitt 8 – Stetigförderer zwischen den Anlagenbereichen
Risiko
Gefährdungsstufe II
Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:
Quetschen und Scheren durch Werkstücke
Quetschen, Scheren und Einziehen durch Kettenantriebe, Förderketten und Mitnehmer
Erreichen (durch Greifen oder Gehen auf dem Förderer) von angrenzenden Gefahrbereichen
Stolpern und Abstürzen bei Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten

Bild 34: Verkleidungen und Füllstücke an Kettenrädern Bild D 9 EN 619
Beschaffenheit
Sicherung der Einzelgefahrstellen des Förderers (z. B. Kettenauflaufstellen, Quetsch- und Scherstellen durch Mitnehmer).
Quetsch- und Scherstellen durch zwangsgeführte Werkstücke sichern durch Auskleidung der Förderebene, Umzäunungen oder durch unmittelbar am Förderer angebrachte wannenartige Schutzbleche.
Sicherung der Schnittstellen zu angrenzenden Gefahrbereichen z. B. durch:
eine maximal 500 mm hohe Durchlassöffnung in der Umzäunung (Quetsch- und Schergefahr zwischen Werkstück und Schutzeinrichtung vermeiden)
Sicherheitslichtschranken in der Durchlassöffnung in der Regel in einer Höhe von 40 und 90 cm über der Förderebene
einen mindestens 1 m hohen Förderer in der Durchlassöffnung der Umzäunung
Wenn durch die Anordnung des Stetigförderers ein Risiko durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus einer Mehrblattkreissägemaschine besteht, muss das Betreten des umzäunten Gefahrbereiches durch eine Zuhaltung an der Zugangstür so lange verhindert sein, bis die Kreissägenaggregate zum Stillstand gekommen sind.
Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten schaffen.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Bild 35: Füllstücke an Einzugstellen von z. B. Förderbändern Bild D 7 EN 619

Bild 36: Auskleidungen als Sicherung zwischen Werkstück und Rollenbahn Bild D 14 EN 619

Bild 37: Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenwarenabtransport, um den Zugang zum Gefahrbereich der Einschnittlinie zu verhindern
1. | Trennung des Gefahrbereiches der Einschnittlinie von dem des Seitenwarenabtransportes durch Schutzgitter mit Durchlassöffnung gemäß EN 619 (max. 500 mm hoch) |
2. | Elektrisch verriegelte Zugangstür in den Gefahrbereich der Einschnittlinie |
3. | Ausgekleidete Förderebene |

Bild 38: Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenware zwischen Einschnittlinie und Besäumanlage
1. | Sicherheitslichtschranken an der Schnittstelle zum angrenzenden Anlagen-/Gefahrbereich der Vereinzelung der Besäumanlage |
2. | Ausgekleidete Förderebene |

Bild 39: Ausführungsbeispiel Rollengang als Teil der Zugangssicherung zum Gefahrbereich einer Stapelanlage
1. | Umzäunung |
2. | Rollengang Förderhöhe mindestens 1.000 mm Hinweis: Kein Arbeitsplatz am Rollengang, deshalb keine Auskleidung des Rollenganges erforderlich |
3. | Untersteigsicherung |

Bild 40: Ausführungsbeispiel einer abweisenden Baustahlmatte als Teil der Zugangssicherung zum Gefahrbereich einer Vereinzelung
1. | Stehverhinderer mit Baustahlmatte gemäß EN 619 |