
Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen (bisher: BGI 730-2)
Abschnitt 2 – Planung
Die Hauptfunktionen der Einschnittverfahren sind:
Sägeblöcke in Kanthölzer, Dielen und Bretter aufzutrennen
Trennung von Haupt-, Neben- und Restprodukten
Folgende Gefährdungen sind durch sicherheitstechnische bzw. organisatorische Maßnahmen zu regeln:
Gefährdungen an Fördereinrichtungen und Maschinen
Gefährdungen durch eingeworfene Stämme
Gefährdung durch die Förderung der Sägeblöcke/Models, insbesondere in den Übergabebereichen
Gefährdungen auf Verkehrswegen.
Gefährdungen beim innerbetrieblichen Transport
Gefährdungen beim Reinigen von Maschinen und Anlagen
Gefährdungen bei der Störungsbeseitigung und Instandhaltung
Gefährdungen durch fehlerhaftes Verhalten der Beschäftigten
Folgende Grundprinzipien sollten schon bei der Planung mit dem Hersteller besprochen und vereinbart werden:
Verlegung von Einstelleinrichtungen wie Stellteilen, Handrädern, Ventilen in einen Bereich außerhalb der Umzäunung oder anderer Schutzeinrichtungen
Zuverlässige und sichere Ausführung der Anlagensteuerung
Sinnvolles Abschalten, z. B. beim Öffnen von Türen, um ein problemloses Wiederanfahren der Anlage ohne Speicherdatenverluste zu ermöglichen. Hierunter sind auch Schalter mit Zuhaltung zu verstehen, die ein Öffnen der Zugangstür erst zulassen, wenn ein Anmeldeschalter betätigt wird und die verfahrenstechnisch erforderlichen Bearbeitungen abgeschlossen sind, z. B. Leerfahren von Sägen. Beim Betätigen von Not-Aus ist ein sofortiges Abschalten erforderlich.
Abschließbare Einrichtschaltungen für Handbetrieb, die einen auf die notwendigen Bewegungsabläufe beschränkten Betrieb bei geöffneten Zugangstüren zulassen, über Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Tippschalter) und Sperrung des Automatikbetriebes
Vorsehen von Handsteuergeräten mit Tippschalter und Not-Aus-Schalter
Abtrennen umzäunter Teilbereiche, die auch getrennt abschaltbar sind, wenn sich die Notwendigkeit besonderer Schaltungen nur für örtlich begrenzte Anlagenteile ergibt
Herausnehmen von störungsanfälligen Bereichen aus der Umzäunung und Durchführung von Einzelschutzmaßnahmen
Anordnung von Podesten und sicheren Aufstiegen, wenn höher gelegene Wartungs- und Entstörbereiche vorhanden sind
Schalteranordnung so, dass ausreichende Übersicht besteht
Schon bei der Planung ist die Lage der NOT-AUS-Schalter (nach EN 619 alle 20 m) entlang der Sortierboxen zu berücksichtigen, weil eine nachträgliche, geschützte Kabelverlegung kaum noch möglich ist.
Wenn der Start- und Wiederanlaufvorgang von Stetigförderern eine Gefährdung hervorrufen kann, dann muss nach EN 619 ein eindeutiges akustisches und/oder optisches Warnsignal nach EN ISO 7731, EN 842 und EN 61310-1 vorgesehen werden.
Solche Signale müssen vorgesehen werden, wenn z. B.:
sich unverkleidete Stetigförderer außerhalb des Blickfeldes des Bedienungspersonals befinden,
es notwendig ist, in dem Bereich befindliche Personen zu warnen, dass ein bestimmter Stetigförderer oder eine Vorrichtung anlaufen wird,
ein Stetigförderersystem von verschiedenen Stellen aus gesteuert werden kann, zwischen denen eine direkte Verbindung nicht möglich ist.
Dies gilt nicht für Systeme, die automatisch im Aussetzbetrieb arbeiten.
Bei vorhandenen Anlagen, an denen risikobehaftete Arbeitsweisen beim Einrichten, Warten oder Entstören erkennbar werden, ist zu prüfen, ob durch Verbesserungen anhand nebenstehender Liste eine höhere Sicherheit erreicht werden kann.
Es wird dringend empfohlen, sich schon bei der Planung und vor Vertragsabschluss beraten zu lassen, z. B. durch Mitarbeiter des Sachgebiets Holzbe- und -verarbeitung des Fachbereichs Holz und Metall der BGHM. Dies gilt insbesondere:
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