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Anhang 2 - Unterweisungshilfen, Formblätter

bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sicheres Arbeiten mit Gehörschutz
in Lärmbereichen
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Lärm kann zu bleibenden Gehörschäden (Schwerhörigkeit, Taubheit, Ohrgeräusch) führen.
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Hinweise auf Lärmbereiche beachten.
Gehörschutz immer und ununterbrochen tragen!
Russisch
  1. 1.

    Безопасно работать в шумном участке с противошумным устройством.

  2. 2.

    Шум может приводить к постоянному поражению слуха (тугоухость, глухота, шум в ушах).

  3. 3.

    Обратите внимание на указания о шумных участках. Всегда и непрерывно носить противошумное устройство!

  4. 4.

    Оптимальная защита достигается только при правильной посадки ушных звукозащитных вкладышей.

  5. 5.

    При противошумных наушниках обратить внимание на плотную посадку уплотнений, особенно у носителей очков (лучше применять ушные звукозащитные вкладыши).

  6. 6.

    Обратите внимание на гигиену. Ушные звукозащитные вкладыши применить только один раз. Регулярно чистить уплотнения противошумных наушников и заменить их при твердении и повреждении.

Türkisch
  1. 1.

    Gürültü kalıcı işitme bozukluklarına (ağır işitme, sağırlık, kulakta çınlaması) yol açabilir.

  2. 2.

    Gürültü sahalarıyla ilgili uyarılara dikkat ediniz. Koruyucu kulaklıkları her zaman ve aralıksız olarak takınız.

  3. 3.

    Yalnızca kulak koruyucu tıkaçlar doğru bir şekilde takıldığında azami koruma sağlanabilir.

  4. 4.

    Kapsüllü koruyucu kulaklıklarda sızdırmaz yerlerin sağlam olup olmadıklarına dikkat ediniz. Buy husus özellikle gözlük takanlar için geçerlidir (kulak koruyucu tıkaçların kullanılması daha iyidir).

  5. 5.

    Temizliğe dikkat ediniz. Kulak koruyucu tıkaçlar tek kullanımlıktır. Kulak koruyucu kapsüllerin yastıklarını düzenli bir şekilde temizleyiniz ve sertleştiklerinde veya zarar gördüklerinde değiştiriniz.

  6. 6.

    Koruyucu kulaklıkları el makineleri gibi araçlarla yapılan kısa süreli yoğun çalışmalarda da takınız.

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Nur bei richtigem Sitz von Gehörschutzstöpseln wird optimaler Schutz erreicht.
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Bei Kapselgehörschutz auf dichten Sitz der Dichtungsringe achten. Gilt besonders für Brillenträger (besser Gehörschutzstöpsel verwenden).
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Auf Hygiene achten. Gehörschutzstöpsel sind Einmalprodukte. Dichtkissen von Gehörschutzkapseln regelmäßig reinigen und bei Verhärtung und Beschädigung austauschen.
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Gehörschutz auch bei kurzzeitigen lärmintensiven Arbeiten, z. B. mit Handmaschinen, tragen.
Bilder: BGHM Weitere Informationen finden Sie
ccc_1667_48.jpgin "Holzbearbeitungsmaschinen
TSM/M"
www.bghm.de
Bestell-Nr. BG 5.3.10/11.2013

bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung über sicheres Arbeiten
in Lärmbereichen

Folgende Personen wurde anhand der umseitigen Ausführungen über das sichere Arbeiten
mit Gehörschutz in Lärmbereichen unterwiesen.
Ihnen steht folgender persönlicher Gehörschutz zur Verfügung:
[_] Gehörschutzkapseln
[_] Gehörschutzstöpsel
[_] Gehörschutzwatte
[_] ______________________________________________

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:

[_] ___________________________________________________________________________________________________________________________________________
[_] ___________________________________________________________________________________________________________________________________________
[_] ___________________________________________________________________________________________________________________________________________
Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
bestätigt
Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
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bestätigt
Frau/Herr *geb. am

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bestätigt
Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
bestätigt

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bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Sicherer Betrieb von
Flurförderzeugen
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Nenntragfähigkeit der Flurförderzeuge niemals überschreiten. Traglastdiagramm beachten.
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Fahrerrückhalteinrichtung (z. B. Fahrersitzgurt oder Bügeltür) bei jeder Fahrt benutzen.
Allgemeines
  • Flurförderzeuge dürfen nur von Personen gefahren werden, die hierzu schriftlich beauftragt sind.

  • Der Fahrer trägt die alleinige Verantwortung für eine sichere Fahrweise und die Ladung.

  • Sicherheitsschuhe tragen.

  • Personen dürfen nur auf besonders hierfür ausgerüsteten Flurförderzeugen mitgenommen werden.

Verkehrsregelung
  • Soweit nicht gesondert geregelt gilt die Verkehrsregel "Rechts-vor-Links".

  • Nur freigegebene Verkehrswege benutzen.

Fahrweise
  • Fahrgeschwindigkeit stets so einrichten, dass beim Auftauchen einer unvermuteten Gefahr oder eines Hindernisses auf möglichst kurzem Weg angehalten werden kann.

  • Vor Gefahrstellen wie Türen, Toren und anderen unübersichtlichen Stellen langsam fahren und Warnsignal geben.

  • Unebenheiten der Fahrbahn vorsichtig und unter Beobachtung der Last überqueren.

  • Elektrische Verteiler, Verkehrswege, Notausgänge, Rettungswege, Feuerlöscher und Brandschutztore nicht durch abgestellte Fahrzeuge oder Lasten verstellen.

  • Besondere Vorsicht auf Fußgänger, die sich in Fahrzeugnähe aufhalten.

Besondere Einsatzbedingungen
  • Explosionsgefährdete Bereiche dürfen nur mit folgenden Flurförderzeugen befahren werden:

    _____________________________________

    _____________________________________

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Last am Gabelrücken anlegen, Hubmast nach hinten neigen. Gabelzinken gleichmäßig belasten, in niedrigster Stellung verfahren.
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Niemals ohne Sicht fahren. Ausnahmsweise beim Transport hoher Lasten rückwärtsfahren oder Einweiser zur Hilfe nehmen.
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Mit hochgestellter Last nur zum Auf- und Absetzen verfahren. Hubgerüst nur über Stapelfläche nach vorn neigen.
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Im Gefälle und in Steigungen Last immer bergseitig führen und nicht wenden.
ccc_1667_55.jpg
Vor Verlassen des Flurförderzeuges Feststellbremse anziehen und Gabeln absenken. Auf geneigten Flächen zusätzlich durch Unterlegkeile das Wegrollen verhindern.
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Gabelstapler erst verlassen, wenn der Antrieb stillgesetzt, die Feststellbremse angezogen, die Gabeln auf den Boden abgesenkt und der Schlüssel abgezogen ist.
Weitere Informationen finden Sie
ccc_1667_48.jpgin "Holzbearbeitungsmaschinen
TSM/M"
www.bghm.de
Bilder:              Bestell-Nr. BG 5.3.11/11.2013
1 BGHM
2 Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG
3, 4, 5, 7, 8 Rauch Möbelwerke GmbH/BGHM
6 Steelcase/BGHM

bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung über den sicheren Betrieb
von Flurförderzeugen

Folgende Personen wurden anhand der umseitigen Ausführungen über
die folgenden Abschnitte unterrichtet sowie anhand der Bilder über
das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand
unterwiesen.

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[_] Allgemeines
[_] Verkehrsregelung
[_] Fahrweise
[_] Besondere Einsatzbedingungen
[_] ___________________________________________________________________________________________________________________________________________
[_] ___________________________________________________________________________________________________________________________________________
[_] ___________________________________________________________________________________________________________________________________________
Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
bestätigt
Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
bestätigt
Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung
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Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt

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bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sicherer Betrieb bei besonderen
Einsätzen von Flurförderzeugen
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Arbeitsbühne gegen Abkippen und Abrutschen formschlüssig sichern (Steckbolzen mit Splint gesichert).
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Instandhaltungsarbeiten mit Gabelstapler und Arbeitsbühne.
Einsatz mit Arbeitsbühne
  • Zum Auf- und Abwärtsfahren von Personen mit der Hubeinrichtung von Flurförderzeugen nur dafür zugelassene Arbeitsbühnen verwenden. Keine Paletten, Gitterboxpaletten o.ä. benutzen.

  • Der Einsatz mit Arbeitsbühne ist mit folgenden Flurförderzeugen zulässig:

    _______________________________________

  • Bei Frontgabelstaplern darf das Gesamtgewicht aus Person(en), Arbeitsbühne und Zuladung höchstens 1/5 der Nenntragfähigkeit betragen.

  • Vor dem Hochfahren der Arbeitsbühne darauf achten, dass die Umwehrung ordnungsgemäß geschlossen ist.

  • Standplatz in der Arbeitsbühne nicht mit Hilfsmitteln (Leitern, Kisten, Tritte, etc.) erhöhen.

  • Gabelstapler mit besetzter Arbeitsbühne nicht verfahren, außer zum Feinpositionieren (wenige cm) am Einsatzort.

Stapeln von Schnittholz, Platten und Paletten; Verfahren von Rundholz
  • Beim Transport von größeren Schnittholzpaketen mit Frontgabelstaplern, die die Sicht auf den Fahrweg einschränken, darf wegen der seitlich herausstehenden Last nicht rückwärts gefahren werden. Stattdessen Einweiser zur Hilfe nehmen.

  • Auf standsicheren Stapelunterbau achten.

  • Zulässige Stapelhöhen nicht überschreiten.

  • Beim Anheben der Last darauf achten, dass die Gabelspitzen oder die Last nicht an benachbartem Stapelgut hängen bleiben.

  • Beim Transport von Rundholz mit Frontgabelstaplern möglichst Zangengreifer verwenden. Ansonsten Rundholz mit Gabeln in niedrigster Stellung langsam verfahren.

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Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 cm × 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca.1 Meter.
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Stapelhöhe: im Freien max. 3 × Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 × Stapelbreite. Schiefstellung max. 2 ° (= 10 cm bei 3 m Höhe).
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Mindestgangbreite = max. Fahrzeugbreite (inkl. Last) + 2 × 50 cm (beidseitiger Sicherheitsabstand).
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Gabelstapler mit Zangengreifer zum Transport von Rundholz.










Weitere Informationen finden Sie
ccc_1667_48.jpgin "Holzbearbeitungsmaschinen
TSM/M"
www.bghm.de
Bilder: 1 und 2: Ladenburger GmbH
Bilder 3, 4 und 5: BGHM
Bild 6: Dorn-Tec GmbH und Co.KG
Bestell-Nr. BG 5.3.13/11.2013

bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung über den sicheren
Betrieb bei besonderen Einsätzen
von Flurförderzeugen

4x4 Merkregeln
für die tägliche
Einsatzprüfung

ccc_1667_63.jpg

Folgende Personen wurden über den sicheren Betrieb bei besonderen
Einsätzen von Flurförderzeugen unterwiesen anhand der umseitigen
Ausführungen über die Abschnitte:

[_] Allgemeines
[_] Verkehrsregelung
[_] Fahrweise
[_] Besondere Einsatzbedingungen

Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:

[_] ______________________________________________
[_] ______________________________________________

Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine
angebrachten Maschinenplakate angehalten.
Täglich vor Einsatzbeginn prüfen:

Fahrzeug allgemein:
  1. 1.

    Zustand des Fahrzeuges (Schäden, Lade- und Füllzustände, z.B. Kühlwasser, Motoröl, Batterie)

  2. 2.

    Hydrauliksystem (Funktion, Leckagen, Füllstand des Hydrauliköls)

  3. 3.

    Beleuchtung, Bremslicht

  4. 4.

    Warneinrichtungen

Speziell das Fahrwerk:
  1. 1.

    Reifen (Schäden, Fremdkörper, Luftdruck)

  2. 2.

    Funktion der Betriebs- und Feststellbremse

  3. 3.

    Lenkung (Spiel höchstens 2 Finger breit)

  4. 4.

    Griffigkeit der Pedale

Die Hubeinrichtung:
  1. 1.

    Führung des Lastaufnahmemittels (voll ausfahren, Führung beobachten)

  2. 2.

    Gabelzinken (verbogen, Risse, Sicherung gegen Herausheben und Verschieben)

  3. 3.

    Tragende Teile: auf Risse (z.B. Hubmast)

  4. 4.

    Ketten (ausreichende und gleichmäßige Spannung)

Zusätzliche Einrichtungen:
  1. 1.

    Fahrerschutzdach (Schäden, Befestigung)

  2. 2.

    Lastschutzgitter (Befestigung)

  3. 3.

    Abgasreinigung (Flüssigkeit wechseln, Filter reinigen)

  4. 4.

    Funktion der Sicherung am Deichselkopf bei Mitgänger- Flurförderzeugen

Bei festgestellten Schäden
auf sofortige Abhilfe drängen!
bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
bestätigt
Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
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Frau/Herr *geb. am

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DatumUnterweisung
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Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
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bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung zum
Tragen von Sicherheitsschuhen

Nachfolgend genannte Mitarbeiter verrichten Tätigkeiten,
bei denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist.
Sie erhielten Sicherheitsschuhe und wurden darüber unterrichtet,
dass sie nach § 30 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift
"Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) zum Tragen dieser
Sicherheitsschuhe verpflichtet sind.
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[_] ______________________________________________
[_] ______________________________________________
[_] ______________________________________________
Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
bestätigt
Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung
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Frau/Herr *geb. am

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DatumUnterweisung
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Frau/Herr *geb. am

Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
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Weitere Informationen finden Sie
ccc_1667_48.jpgin "Holzbearbeitungsmaschinen
TSM/M"
www.bghm.de

Nichtzutreffendes bitte streichen

Sicheres Arbeiten
an Maschinen und verketteten Anlagen

Für das sichere Arbeiten an Maschinen und Anlagen sind detaillierte Betriebsanweisungen erforderlich.

Dazu sind umfangreiche Vorermittlungen notwendig, wie z.B.:

  1. 1.

    Mögliche Problembereiche der Anlage/Maschine ermitteln. Problembereiche können sein:

    • Nachlauf von Werkzeugen/Aggregaten nach dem Abschalten

    • Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien nach dem Abschalten

    • Automatische Beschickungseinrichtungen

    • Richtungsänderung des Materialflusses

  2. 2.

    Berücksichtigen der Erkenntnisse aus der Auswertung sämtlicher an der jeweiligen Maschine/Anlage auftretenden Störungen und deren Ursachen.

  3. 3.

    Auf Grund der mit den einzelnen Tätigkeiten verbundenen Unfallrisiken und der Qualifikation der Beschäftigten ist festzulegen, welche Personen nachfolgende Tätigkeiten durchführen dürfen:

    • Störungsbeseitigung

    • Störungsursachenermittlung in Ausnahmefällen bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen

Die Beseitigung von komplexen Störungsursachen erfordert gelegentlich eine Fehlersuche bei laufender Anlage.

An neuen Maschinen und Anlagen ist das Schutzkonzept so fortschrittlich, dass das Beobachten ohne Manipulieren von Schutzeinrichtungen möglich ist. Bei Altanlagen ist dies nicht immer der Fall. Es lässt sich dann nicht vermeiden, dass zur Fehlererkennung die Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen kurzzeitig aufgehoben werden muss.

  • Einrichten

  • Warten/Instandsetzen

  • Betreiben

  1. 4.

    Die Vorgaben und die Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die betrieblichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.

Bausteine mit Textvorschlägen für Betriebsanweisungen siehe nachfolgende Seiten.

Bausteine für Betriebsanweisungen
"Sicheres Arbeiten an Maschinen und
verketteten Anlagen"
Allgemeines

Bei häufigen Störungen oder bei nichtpraxisgerechtem Schutzkonzept die Vorgesetzten informieren, damit die Ursachen ermittelt und beseitigt werden können.

ccc_1667_66.jpg

Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.

Eng anliegende Kleidung tragen.

Folgende Personen dürfen die Maschine/Anlage
bedienen:

______________________________________

______________________________________

Nur folgende Personen dürfen Störungen
beseitigen:

______________________________________

______________________________________

Nur folgende Personen dürfen die Maschine einrichten:

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Einrichten

Nach jedem Werkzeugwechsel ist zu prüfen, ob die vom Hersteller vorgesehenen Einzelverdeckungen der Größe der verwendeten Werkzeuge (z.B. Kappsägen, Fräswerkzeuge) entsprechen und angebracht sind. Gegebenenfalls durch passende ersetzen und montieren.

Einrichten bei laufender Maschine nur dann, wenn die Werkzeuge verdeckt sind.

Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.

Prüfen der Oberflächenqualität (Fühlzone) von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen.

Rückmeldung über nichtpraxistaugliche Vorgaben zum Einrichten an den Vorgesetzten.



Betreiben

Reinigungsarbeiten grundsätzlich nur bei abgeschalteter Maschine durchführen.

Prüfen der Oberflächenqualität von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen.

Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.

Mängel an Schutzeinrichtungen sofort melden.



Warten und Instandsetzen

Vor Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.

Vorgesehene Zugänge/Übergänge/Laufstege/Podeste benutzen.
Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten. Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
Entstören

Vor dem Entstören abschalten.

Vorgesehene Zugänge/Übergänge benutzen.

Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.

Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern.

ccc_1667_68.jpg

Nichtpraxistaugliche Schutzkonzepte dem Vorgesetzten melden.

Fehlersuche im Ausnahmefall bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen

ccc_1667_69.jpg

Anmerkung: Für Personen, die für die in roter Farbe hinterlegten Texte beauftragt werden, ist eine Einzelbetriebsanweisung zu erstellen. Für diese Betriebsanweisung entfällt der in gelber Farbe hinterlegte Text.

Unterweisung über sicheres Arbeiten
an Maschinen und verketteten Anlagen

Frau/Herr * _______________________________________________________________________________________________________________________

geb. ____________________________________________________________________________________________________________________________

wurde informiert, dass:

  • sich die meisten Unfälle bei der Beseitigung von Störungen ereignen

  • für die Unfälle häufig sorgloses Verhalten ursächlich war

und darüber hinaus anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte

  • Allgemeines

  • Besondere Regelungen für
    Einrichten
    Betreiben
    Entstören
    Fehlersuche im Ausnahmefall
    Warten und Instandsetzen

unterrichtet sowie anhand der Bilder über sicheres Arbeiten unterwiesen.

Zusätzlich wurde sie/er * auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:

________________________________________________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________________________________________________

DatumInhalte der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
Unterweisung bestätigt

Nichtzutreffendes bitte streichen

Schweißerlaubnis
1



1a
Arbeitsort/-stelle



Bereich mit Brand-
und Explosionsgefahr

___________________________________________________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________________________________________
Die räumliche Ausdehnung um die Arbeitsstelle:

Umkreis (Radius) von _______ m, Höhe von _______ m, Tiefe _____ von ______ m

2

Arbeitsauftrag
(z.B. Träger abtrennen)
Arbeitsverfahren

_________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________

_____________________________
Name

3



3a

Sicherheitsmaßnahmen
bei Brandgefahr


Beseitigen der
Brandgefahr

[_] Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände - ggf. auch Staubablagerungen
[_] Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, soweit sie brennbare Stoffe abdecken
     oder verdecken oder selbst brennbnar sind
[_] Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände (z.b. Holzbalken, -wände,
     -fußböden, -gegenstände, Kunststoffteile) mit geeigneten Mitteln und gegebenenfalls
     deren Anfeuchten
[_] Abdichten von Öffnungen (z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Rohröffnungen, Rinnen,
     Kamine, Schächte, zu benachbarten Bereichen durch Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde usw.
[_]



_____________________________
Name


_____________________________
Ausgeführt


_____________________________
Unterschrift

3b

Bereitstellen von
Feuerlöschmitteln

[_] Feuerlöscher mit     [_] Wasser     [_] Pulver     [_] CO2
[_] Löschdecken
[_] Löschsand
[_] angeschlossener Wasserschlauch
[_] wassergefüllte Eimer
[_] Benachrichtigen der Feuerwehr

_____________________________
Name

_____________________________
Ausgeführt

_____________________________
Unterschrift

3c

Brandposten

[_] Während der schweißtechnischen Arbeiten                                                     Name:

3d

Brandwache

[_] Nach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten

     Dauer: _________________________ Stunden ___________                           Name:
4




4a
Sicherheitsmaßnahmen
bei Explosionsgefahr



Beiseitigen der
Explosionsgefahr
[_] Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände - auch Staubablagerungen
      und Behälter mit gefährlichem Inhalt oder dessen Resten
[_] Beseitigen von Explosionsgefahr in Rohrleitungen
[_] Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen, die brennbare
     Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben und gegebenenfalls in
     Verbindung mit lufttechnischen Maßnahmen
[_] Durchführen lufttechnischer Maßnahmen nach EX-RL in Verbindung mit messtechnischer
     Überwachung
[_] Aufstellen von Gaswarngeräten ______________________________________
[_]




_____________________________
Name

_____________________________
Ausgeführt

_____________________________
Unterschrift

4b

Überwachung

[_] Übewachen der Sicherheitsmaßnahmen auf Wirksamkeit                                 Name:

4c

Aufhebung der
Sicherheitsmaßnahmen

Nach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten

Nach: ___________ Stunden____________                                                          Name:

5

Alarmierung


Standort des nächstgelegenenBrandmelders __________________________________________________________________________
Telefons _______________________________________________________________________________
Feuerwehr Ruf-Nr. ______________________________________________________________________

6

Auftraggebender
Unternehmer
(Auftraggeber)

Die Maßnahmen nach Nummern 3 und 4 tragen den durch die örtlichen Verhältnisse
entsehenden Gefahren Rechnung

____________________________                                                                                                          ___________________________________
Datum                                                                                                                                                  Unterschrift

7

Ausführender
Unternehmer
(Auftragnehmer)

Die Arbeiten nach Nummer 2 dürfen erst begonnen werden, wenn die Sicherheitsmaßnahmen                    Kenntnisnahme des Ausführenden nach 2
nach Nummern 3 und/oder 4 durchgeführt sind.

___________________                     ______________________________________________                    ___________________________________
Datum                                             Unterschrift                                                                                    Unterschrift
Original: Ausführender nach 21. Kopie: Auftraggeber      2. Kopie: Auftragnehmer