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DGUV Information 209-035 - Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen (bisher: BGI 730-2)
Titel: Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen (bisher: BGI 730-2)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Profilzerspanerwerke
Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen
(bisher: BGI 730-2)

BG-Information

stringBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2013

 

InhaltsübersichtAbschnitt
  
Vorbemerkungen 
Anforderungen an unterschiedliche Maschinen/Anlagen1
  Anforderungen an
  neue Maschinen und Anlagen
 
  Unvollständige Maschine 
  Anforderungen an gebrauchte Maschinen
  und Anlagen
 
  Maschinen für den Eigengebrauch 
  Wesentliche Veränderung von Maschinen 
  Verkettete Maschinen und Anlagen 
Planung2
Universal-Spanerlinie3
  Fertigungsablauf 
  Lärmeinwirkung 
  Sicherheitstechnisches Grundkonzept 
Universal-Spanerlinie Einzelmaschinen4
  Blockzug zur Spanerlinie 
  Anlagenbereich Einzugs- und Zentriereinrichtung mit Parallelzerspaner, Profil-Fräsaggregate, Mehrblatt-Kreissägenaggregate und Auszugswerk mit Seitenwarenabscheidung 
Profilierlinie5
  Verfahren und Fertigungsablauf 
  Sicherheitstechnisches Grundkonzept 
Profilierlinie
Einzelmaschinen
6
  Blockzug zur Profilierlinie 
  Anlagenbereich Einzugs-
  und Zentriereinrichtung mit Parallelzerspaner
 
  Blockwendevorrichtung 
  Anlagenbereich Einzugs-
  und Zentriereinrichtung mit
  Parallelzerspaner, Profil-Fräs-,
  Profil-Kreissägenaggregate
 
  Druckrollenportal
  mit Seitenwarenabscheidung
 
  Anlagenbereich Einzugs-
  und Zentriereinrichtung mit
  Profil-Fräsaggregate und
  Nachschnittsäge
 
  Seitenwarenabscheider nach Nachschnittsäge 
Stetigförderer zwischen den Anlagenbereichen7
Winkelübergabe8
Wartungs-, Reparatur- und Entstörarbeiten9
  Abschmierarbeiten
  an eingeschalteten Stetigförderern
 
  Verriegelungsschaltungen 
  Sicherheits-SPS 
  Unerwarteter Maschinenanlauf bei Steuerung
  mit einem Schalter mit Selbsthaltung
 
  Maßnahmen gegen Absturz 
  Reinigung 
  Maßnahmen gegen Brände
  bei Schweiß- und Trennschleifarbeiten
 
  Organisation 
  
Vorschriften und RegelnAnhang 1
Unterweisungshilfen, FormblätterAnhang 2
Zusammenstellung baujahrabhängiger EinzelheitenAnhang 3
  Tabelle 1 Stetigförderer 
  Tabelle 2 Mehrblattkreissägemaschine 
AbbildungsverzeichnisAnhang 4

 

Vorbemerkungen

Diese Berufsgenossenschaftliche Information (BGI) ist eine praktische Hilfe für die Auswahl und den Einsatz von Schutzmaßnahmen in Profilzerspanwerken. Es werden beispielhaft Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen in Profilzerspanwerken dargestellt, die eine sichere Konstruktion, die Verwendung technischer Schutzmaßnahmen sowie Benutzerinformationen beinhalten.

Grundlage dafür bilden die durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ermittelten Gefährdungen (auch Unfallrisiken) und der in den Mitgliedsbetrieben bekannte und durch Maschinenhersteller angewandte Stand der Technik.

Unter Risiko wird dabei die Wahrscheinlichkeit verstanden, bei einem bestimmten Arbeitsgang (bei einer Tätigkeit) Unfälle bestimmter Schwere zu erleiden. Die Risiken sind in die Gefährdungsstufen I, II und III eingeteilt, die wiederum auf der Auswertung des umfassenden statistischen Materials der BGHM beruhen.

Es bedeuten:


I (hoch)
Sehr häufig leichtere Unfälle/Gesundheitsschäden oder relativ oft schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten.


II (erheblich)
Häufig leichtere Unfälle/Gesundheitsschäden oder relativ selten schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten.


III (gering)
Selten leichte Unfälle/Gesundheitsschäden oder nur in extremen Ausnahmefällen schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten.

Ein hier als gering bewertetes Risiko bedeutet keinesfalls, dass an dem Arbeitsplatz oder Arbeitsgerät sorglos gearbeitet werden kann oder gesundheitliche Belastungen ohne weitere Vorsorge in Kauf genommen werden können.

Die im folgenden beschriebenen sicherheitstechnischen Lösungen sind nach den Erfahrungen der BGHM geeignet, Risiken zu mindern und Unfälle zu vermeiden. Sie haben sich in der Praxis bewährt.

Die Unternehmen können bei Beachtung und Anwendung der hier dargestellten Informationen und Beispiele davon ausgehen, dass der Stand der Technik hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheit eingehalten wird.

Die in dieser BGI beschriebenen technischen Lösungen und Beispiele schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder an derer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

Im Anhang 1 werden die für das Betreiben sowie den Bau von Maschinen und Anlagen wesentlichen Vorschriften und Regeln aufgeführt.

Die für den Betrieb häufig erforderlichen Unterweisungshilfen und Formblätter finden Sie im Anhang 2.

Die sicherheitsgerechte Ausführung der Maschinen und Anlagen ist stark abhängig vom Baujahr. Diesen unterschiedlichen Anforderungen trägt der Anhang 3 Rechnung.

Impressum

Herausgeber

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Wilhelm-Theodor-Römheld Straße 15
55130 Mainz

Telefon: 0800 9990080-0
Fax: 06131 802-20800
E-Mail: servicehotline@bghm.de
Internet: www.bghm.de

Servicehotline bei Fragen zum Arbeitsschutz: 0800 9990080-2
Medien Online: bestellung@bghm.de

Ausgabe: Dezember 2013