
Gattersägewerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen (DGUV Information 209-034)
Anhangteil
Anhang 2 – Unterweisungshilfen und Formblätter
Sicheres Stapeln von Schnittholz im Außen- und Innenbereich
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Sicheres Arbeiten in Gattersägewerken
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Sicheres Arbeiten mit Gehörschutz im Lärmbereich
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Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen
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Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
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Unterweisung in das Tragen von Sicherheitsschuhen
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Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen
Für das sichere Arbeiten an Maschinen und Anlagen sind detaillierte Betriebsanweisungen erforderlich.
Dazu sind umfangreiche Vorermittlungen notwendig, wie:
- 1.
Mögliche Problembereiche der Anlage/Maschine ermitteln. Problembereiche können sein:
Nachlauf von Werkzeugen/Aggregaten nach dem Abschalten.
Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien nach dem Abschalten.
Automatische Beschickungseinrichtungen.
Richtungsänderung des Materialflusses.
- 2.
Berücksichtigen der Erkenntnisse aus der Auswertung sämtlicher an der jeweiligen Maschine/Anlage auftretenden Störungen und deren Ursachen.
- 3.
Aufgrund der mit den einzelnen Tätigkeiten verbundenen Unfallrisiken und der Qualifikation der Beschäftigten ist festzulegen, welche Personen nachfolgende Tätigkeiten durchführen dürfen:
Störungsbeseitigung
Störungsursachenermittlung in Ausnahmefällen bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen
Die Beseitigung von komplexen Störungsursachen erfordert gelegentlich eine Fehlersuche bei laufender Anlage.
An neuen Maschinen und Anlagen ist das Schutzkonzept so fortschrittlich, dass das Beobachten ohne Manipulieren von Schutzeinrichtungen möglich ist. Bei Altanlagen ist dies nicht immer der Fall. Es lässt sich dann nicht vermeiden, dass zur Fehlererkennung die Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen kurzzeitig aufgehoben werden muss.
Einrichten
Warten/Instandsetzen
Betreiben
- 4.
Berücksichtigen Sie die Vorgaben und die Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die betrieblichen Gegebenheiten.
Bausteine mit Textvorschlägen für Betriebsanweisungen stehen auf den folgenden Seiten.
Bausteine für Betriebsanweisungen "Sicheres Arbeiten an Maschinen und an verketteten Anlagen"
Allgemeines
Bei häufigen Störungen oder bei nichtpraxisgerechtem Schutzkonzept die Vorgesetzten informieren, damit die Ursachen ermittelt und beseitigt werden können.
Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden! Das Übersteigen von Zäunen oder das Überbrücken von Positionsschaltern mit Sicherheitsfunktion an Türen, Schutzhauben, Deckeln etc. ist verboten. |
Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
Enganliegende Kleidung tragen.
Folgende Personen dürfen die Maschine/Anlage bedienen:
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Nur folgende Personen dürfen Störungen beseitigen:
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Nur folgende Personen dürfen die Maschine einrichten:
Nur folgende, besonders geschulte und beauftragte Personen dürfen in festgelegten Ausnahmefällen, bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen, nach Störungsursachen suchen: ___________________________________________________ ___________________________________________________ |
Einrichten
Nach jedem Werkzeugwechsel muss geprüft werden, ob die vom Hersteller vorgesehenen Einzelverdeckungen der Größe der verwendeten Werkzeuge (z. B. Kappsägen, Fräswerkzeuge) entsprechen und angebracht sind. Gegebenenfalls durch passende ersetzen und montieren.
Einrichten bei laufender Maschine nur dann, wenn die Werkzeuge verdeckt sind.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Prüfen der Oberflächenqualität (Fühlzone) von Hand nur außerhalb von Gefahrenbereichen.
Rückmeldung über nichtpraxistaugliche Vorgaben zum Einrichten an Vorgesetzte.
Betreiben
Reinigungsarbeiten grundsätzlich nur bei abgeschalteter Maschine durchführen.
Prüfen der Oberflächenqualität von Hand nur außerhalb von Gefahrenbereichen.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Mängel an Schutzeinrichtungen sofort melden.
Warten und Instandsetzen
Vor den Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge/Laufstege/Podeste benutzen.
Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.
Verbleibende pneumatische oder hydraulische Restenergien beachten, falls erforderlich, drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
Entstören
Vor dem Entstören abschalten.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge benutzen.
Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.
Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, falls erforderlich, drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
Keinesfalls Positionsschalter mit Sicherheitsfunktionen an Türen, Schutzhauben, Deckeln, etc. überbrücken. |
Nichtpraxistaugliche Schutzkonzepte den Vorgesetzten melden.
Fehlersuche im Ausnahmefall bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen. |
In diesem Ausnahmefall muss besonders geschultes Personal für die Suche von Störungsursachen angemessene Ersatzmaßnahmen treffen. Das sind z. B.:
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Anmerkung: Für Personen, die für die in roter Farbe hinterlegten Texte beauftragt werden, ist eine Einzelbetriebsanweisung zu erstellen. Für diese Betriebsanweisung entfällt der in gelber Farbe hinterlegte Text. |
Unterweisung in das sichere Arbeiten an Maschinen und an verketteten Anlagen
Unterweisung in das sichere Arbeiten an Maschinen und an verketteten Anlagen
Name, Vorname
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geb.
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wurde informiert, dass:
sich die meisten Unfälle bei der Beseitigung von Störungen ereignen.
für die Unfälle häufig sorgloses Verhalten ursächlich war
und darüber hinaus anhand der Ausführungen über die Abschnitte
Allgemeines
Besondere Regelungen für:
Einrichten
Betreiben, Entstören
Fehlersuche im Ausnahmefall
Warten und Instandsetzen
unterrichtet und anhand der Bilder in das Arbeiten unterwiesen.
Zusätzlich wurde die oben genannte Person auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:
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Datum | Inhalte der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | Unterweisung bestätigt |
Schweißerlaubnis
