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Abschnitt 9 - Winkelübergabe

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen und Scheren durch Kettenantriebe, Förderketten und Mitnehmer

  • Quetschen und Scheren durch Werkstücke

  • Quetschen und Scheren durch heb- und senkbaren Stetigförderer

  • Erreichen (durch Greifen oder Gehen auf dem Förderer) von angrenzenden Gefahrbereichen

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und ggf. Zuhaltung.

Ausnahme: Gatterabzugsrollengang mit integriertem, heb- und senkbarem Querförderer mit Einzelgefahrstellensicherung statt Gefahrbereichssicherung.

Sicherung der Schnittstellen zu angrenzenden Gefahrbereichen z. B. durch

  • eine maximal 500 mm hohe Durchlassöffnung in der trennenden Schutzeinrichtung (Quetsch- und Schergefahr zwischen Werkstück und Schutzeinrichtung vermeiden).

  • Sicherheitslichtschranken in der Durchlassöffnung in der Regel in einer Höhe von 40 und 90 cm über der Förderebene

  • einen mindestens 1 m hohen Förderer in der Durchlassöffnung.

Einzelgefahrstellensicherung siehe Seite 27.

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Ergänzend dazu Unterweisungsblatt "Sicheres Arbeiten in Gattersägewerken" zur sicherheitstechnischen Information der Mitarbeiter benutzen (siehe Anhang 2).

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Bild 33: Querförderer als Winkelübergabe im Abzugsrollengang (obere Endstellung)
1.Ausgekleideter Abzugsrollengang Gatter
2.Verkleidung der Kettenauflauf- und Scherstellen des Querförderers
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Bild 34: Querförderer als Winkelübergabe im Abzugsrollengang (untere Endstellung)
1.Ausgekleideter Abzugsrollengang Gatter
2.Verkleidung der Kettenauflauf- und Scherstellen des Querförderers
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Bild 35: Ausführungsbeispiel Winkelübergabe nach Hochleistungsgatter
1.Abzugsrollengang mit Querabzug (Winkelübergabe)
2.Umzäunungen
3.Elektrisch verriegelte Zugangstüren
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Bild 36: Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenwarenabtransport, um den Zugang zum Gefahrbereich der Mehrblattkreissäge zu verhindern
1.Trennung des Gefahrbereiches der Einschnittlinie von dem des Seitenwarenabtransportes durch Schutzgitter mit Durchlassöffnung gemäß EN 619 (höchstens 500 mm)
2.Elektrisch verriegelte Zugangstür und Zuhaltung (wegen Sägen im Gleichlauf) in den Gefahrbereich der Einschnittlinie
3.Ausgekleidete Förderebene