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Abschnitt 8 - Stetigförderer zwischen den Anlagenbereichen

Risiko
Gefährdungsstufe II.

Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen und Scheren durch Werkstücke

  • Quetschen, Scheren und Einziehen durch Kettenantriebe, Förderketten und Mitnehmer

  • Erreichen (durch Greifen oder Gehen auf dem Förderer) von angrenzenden Gefahrbereichen

  • Stolpern und Abstürzen bei Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten

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Bild 26: Verkleidungen und Füllstücke an Kettenrädern Bild D 9 EN 619

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Sicherung der Einzelgefahrstellen des Förderers (z. B. Kettenauflaufstellen, Quetsch- und Scherstellen durch Mitnehmer) durch Verkleidungen, Füllstücke oder Auskleidungen.

Quetsch- und Scherstellen durch zwangsgeführte Werkstücke sichern durch Auskleidung der Förderebene, Umzäunungen oder durch unmittelbar am Förderer angebrachte wannenartige Schutzbleche.

Sicherung der Schnittstellen zu angrenzenden Gefahrbereichen z. B. durch

  • eine maximal 500 mm hohe Durchlassöffnung in der Umzäunung (Quetsch- und Schergefahr zwischen Werkstück und Schutzeinrichtung vermeiden)

  • Sicherheitslichtschranken in der Durchlassöffnung in der Regel in einer Höhe von 40 und 90 cm über der Förderebene.

  • einen mindestens 1 m hohen Förderer in der Durchlassöffnung der Umzäunung.

NOT-AUS-Schalternach EN 619 alle 20 m.

Wenn durch die Anordnung des Stetigförderers ein Risiko durch herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus der Doppelwellenkreissäge besteht, muss das Betreten des umzäunten Gefahrbereiches durch die Zuhaltung an der Zugangstüre so lange verhindert sein, bis ein Anlagenzustand entsprechend Abschnitt "Anlagenbereich automatischer Spannwagen, Doppelwellenkreissäge, Seitenwarenkappanlage und Abzugsrollengang" (Seite 24 bis 25) von der Maschinensteuerung hergestellt wurde - siehe auch Bild 25 auf Seite 26.

Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten schaffen.

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Ergänzend dazu Unterweisungsblatt "Sicheres Arbeiten in Gattersägewerken" zur sicherheitstechnischen Information der Mitarbeiter benutzen (siehe Anhang 2).

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Bild 27: Füllstücke an Einzugstellen von z. B. Förderbändern Bild D 7 EN 619
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Bild 28: Auskleidungen als Sicherung zwischen Werkstück und Rollenbahn Bild D 14 EN 619
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Bild 29: Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenwarenabtransport, um den Zugang zum Gefahrbereich der Einschnittlinie zu verhindern
1.Trennung des Gefahrbereiches der Einschnittlinie von dem des Seitenwarenabtransportes durch Schutzgitter mit Durchlassöffnung gemäß EN 619 (max. 500 mm hoch)
2.Elektrisch verriegelte Zugangstür in den Gefahrbereich der Einschnittlinie
3.Ausgekleidete Förderebene
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Bild 30: Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenware zwischen Einschnittlinie und Besäumanlage
1.Sicherheitslichtschranken an der Schnittstelle zum angrenzenden Anlagen-/Gefahrbereich der Vereinzelung der Besäumanlage
2.Ausgekleidete Förderebene
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Bild 31: Ausführungsbeispiel Rollengang als Teil der Zugangssicherung zum Gefahrbereich einer Stapelanlage
1.Umzäunung
2.Rollengang Förderhöhe mindestens 1.000 mm
Hinweis: Kein Arbeitsplatz am Rollengang, deshalb keine Auskleidung des Rollenganges erforderlich
3.Untersteigsicherung
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Bild 32: Ausführungsbeispiel einer abweisenden Schutzeinrichtung als Teil der Zugangssicherung zum Gefahrbereich einer Vereinzelung
1.Stehverhinderer mit Baustahlmatte gemäß EN 619