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Abschnitt 6 - Hochleistungs-Gatteranlage Einzelmaschinen

Blockzug zum Hochleistungsgatter

Risiko
Gefährdungsstufe III.

Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch:

  • Stoßen und Quetschen durch vom Einleger eingeworfenen Stamm

  • Einziehen an Kettenauflaufstellen

  • Quetschen und Scheren durch die Mitnehmer des Blockzuges

  • Stoßen und Quetschen durch den transportierten Sägeblock

  • Stolpern und Abstürzen bei Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.

Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten schaffen.

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Durch Sägeblöcke verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.

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Bild 12: Schnittstelle Blockzug / Einzugs- und Zentriereinrichtung
1.Wannenartige Verkleidung der Förderebene des Blockzuges
2.Umzäunung (lückenloser Anschluss an die Sicherung des Blockzuges)

Anlagenbereich Einzugs- und Zentriereinrichtung mit Parallelzerspaner

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Stoßen und Quetschen durch den mit hoher Geschwindigkeit transportierten Sägeblock

  • Quetschen, Scheren und Einziehen an Einzugs- und Zentriereinrichtungen

  • rückschlagende Werkstücke durch Spanerwerkzeuge bei Energieausfall in der Einzugs- und Zentriereinrichtung

  • Schneiden an den rotierenden Werkzeugen

  • Schneiden beim Messer- und Werkzeugwechsel und Reinigen im Werkzeugbereich

  • Quetschen durch die verfahrenden Werkzeugsupporte oder Maschinenhälften,

  • Abstürzen bei Störungsbeseitigungen, Wartungsarbeiten sowie beim Werkzeugwechsel

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren mit Zuhaltung. Im Automatikbetrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.

Gebremste Werkzeugaggregate für geringe Zuhaltungszeiten.

Standflächen (z. B. klappbare Roste) für den Werkzeugwechsel vorsehen.

Technische Maßnahmen, die ein Halten der Werkstücke auch nach Energieausfall in Einzug- und Zentriereinrichtungen gewährleisten.

Zum Entstören genügend Arbeitsraum zwischen den Maschinen und Lärmschutzkabine bzw. Umzäunung vorsehen.

Die Handbetätigung von Ventilen soll von außerhalb des gesicherten Gefahrbereiches möglich sein.

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Durch Sägeblöcke und Model verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.

Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.

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Bild 13: Einzugs- und Zentriereinrichtung vor Parallelzerspaner
1.Umzäunung
2.Elektrisch verriegelte Zugangstür mit Zuhaltung
3.Schutzeinrichtungen für die Abtrennung der Gefahrbereiche Parallelzerspaner zu Gatter

Anlagenbereich Hochleistungsgatter und Abzugsrollengang

Risiko
Gefährdungsstufe I.

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • Schneiden beim Sägeblattwechsel

  • Quetschen durch Herabsinken der Druckwalzen

  • Einziehen an Auszugswalzen bei Störungsbeseitigung (Störungen durch Brettstücke, die sich zwischen den Sägen bzw. zwischen Werkstücken und Spaltkeilen festklemmen)

  • Quetschen, Scheren und Einziehen an Ein- und Auszugswalzen

  • Quetschen und Scheren durch Werkstücke

  • Quetschen, Scheren und Einziehen durch Kettenantriebe, Förderketten und Mitnehmer

  • Erreichen (durch Greifen oder Gehen auf dem Förderer) von angrenzenden Gefahrbereichen

  • Abstürzen durch Boden- und Entsorgungsöffnungen

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren. Die elektrische Verriegelung beschränkt sich in der Regel auf den Vorschubantrieb.

Tippbetrieb des Vorschubes bei der Spaltkeileinstellung innerhalb des Gefahrbereiches.

Zum Entstören genügend Arbeitsraum zwischen Maschinen und Lärmschutzkabine bzw. Umzäunung vorsehen.

Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten schaffen.

Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

Ergänzend dazu Unterweisungsblatt "Sicheres Arbeiten in Gattersägewerken" zur sicherheitstechnischen Information der Mitarbeiter benutzen (siehe Anhang 2).

Durch Sägeblöcke und Model verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.

Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung des Gatters durch Stetigförderer und trichterförmige Verblechung.

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Bild 14: Parallelzerspaner, Hochleistungsgatter und Abzugsrollengang
1.Umzäunung
2.Elektrisch verriegelte Zugangstür zum Gefahrbereich Parallelzerspaner mit Zuhaltung
3.Schutzeinrichtungen für die Abtrennung der Gefahrbereiche Parallelzerspaner zu Hochleistungsgatter
4.Elektrisch verriegelte Zugangstür zum Gefahrbereich Hochleistungsgatter und Abzugsrollengang
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Bild 15: Gatter-Abzugsrollengang
1.Umzäunung von Gatter mit Abzugsrollengang
2.Seitenwarenabzug (Seitenwarenbearbeitung siehe BGI 730-5 "Seitenwarenbearbeitung in Sägewerken")