DGUV Information 209-030 - Pressenprüfung

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Pressenprüfung
(DGUV Information 209-030)

Information

(bisher BGI/GUV-I 724)

ccc_1661_as_4.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband
ccc_1661_as_3.jpg

Stand der Vorschrift: Ausgabe Januar 2023

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Anwendungsbereich1
Abkürzungen und Begriffe2
Abkürzungen2.1
Begriffe2.2
Zur Pressenprüfung befähigte Personen3
Veranlassung von Pressenprüfungen4
Grundlage bei Pressenprüfungen, Prüfarten, fehlende CE-Kennzeichnung5
Grundlage bei Pressenprüfungen5.1
Prüfung vor der erstmaligen Verwendung (§ 14 Abs. 1 der BetrSichV)5.2
Wiederkehrende Prüfungen (§ 14 Abs. 2 der BetrSichV)5.3
Außerordentliche Prüfungen (§ 14 Abs. 3 der BetrSichV)5.4
Nachweis der Prüfungen5.5
Fehlende CE-Kennzeichnung5.6
Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen nach BetrSichV an alte  Kalt-Pressen der Metallbearbeitung, vom Pressen-Hauptantrieb unabhängige Aspekte Anhang 1
antrieb unabhängige Aspekte
Weiträumige Absicherungen
Sichere Werkzeuge (SWZ)/geschlossene Werkzeuge
Feste Verkleidungen oder Verdeckungen (FV)/feststehende trennende Schutzeinrichtungen (FTSE)
Bewegliche Abschirmungen (BA/"Schutzschirme"/kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung
Bewegliche Verdeckungen (BV)/verriegelte trennende Schutzeinrichtungen (VTSE)
Lichtvorhänge (LV)/aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen (AOPD)
Laserscanner (LS)/auf diffuse Reflektion reagierende aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen (AOPDDR) an Pressenautomaten
Zweihandschaltungen (ZHS)
Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung (Tippschalter) in Verbindung mit langsamer Schließgeschwindigkeit
Schrittschaltungen
Mitfahrende Schutzeinrichtungen (MFS) an handbeschickten Gesenkbiegepressen
LV/AOPD-Fuß-Kombinationsschaltungen an handbeschickten Gesenkbiegepressen/automatisch wechselnde Schutzmaßnahmen
ZHS-Fuß-Kombinationsschaltungen an handbeschickten Gesenkbiegepressen
Not-Befehlseinrichtungen (als ergänzende Sicherheitsmaßnahme)
Quittiertaster
Schaltsperren/Ausschalteinrichtungen/Einrücksperren
Spezifisches (Zusammenstellung) zur Werkzeugeinbauraum-Absicherung bei größeren Pressen
Spezifisches zur Absicherung von Bandanlagen
Spezifisches zur Absicherung von Transfers/Feedern/Industrierobotern
Spezifisches zur Absicherung von Fahrtischen
Steuerungen an Kalt-Pressen
Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen nach BetrSichV an alte  mechanische  Kalt-Pressen der Metallbearbeitung Anhang 2
Bedienseitige Sicherung des Werkzeugeinbauraums alter mechanischer Kalt-Pressen
Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen nach BetrSichV an alte  hydraulische und pneumatische Kalt-Pressen der Metallbearbeitung Anhang 3
Bedienseitige Sicherung des Werkzeugeinbauraums alter hydraulischer und pneumatischer Kalt-Pressen:
Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen nach BetrSichV an alte  Kalt-Reibspindelpressen der Metallbearbeitung Anhang 4
Bedienseitige Sicherung des Werkzeugeinbauraums alter Kalt-Reibspindelpressen
Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen nach BetrSichV an alte  hydraulische Gesenkbiegepressen Anhang 5
Bedienseitige Sicherung des Werkzeugeinbauraums alter hydraulischer GBP
Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen nach BetrSichV an alte  Einzweckpressen (Sonderpressen) Anhang 6
Bedienseitige Sicherung des Werkzeugeinbauraums alter handbeschickter Einzweckpressen
Bedienseitige Sicherung des Werkzeugeinbauraums alter Einzweck-Pressenautomaten
Bestimmung des Sicherheitsabstands von vertikalen Lichtvorhängen (LV)/aktiven opto-elektronischen Schutzeinrichtungen (AOPD) oder von Zweihandschaltungen (ZHS) an Kalt-Pressen der MetallbearbeitungAnhang 7
PrüfhinweiseAnhang 8
Exzenter- und verwandte Pressen (konventionell/elektrischer Direktantrieb)
Hydraulische Pressen
Lichtvorhänge (Gefahrstellenabsicherung)
Zweihandschaltungen
Elektrische Anlage
Druckluftbehälter/Hydrospeicher
Literaturverzeichnis
1. Gesetze und Verordnungen
2. DGUV Publikationen
3. Normen

Vorwort

Diese Schrift enthält Informationen zu Sicherheitsüberprüfungen von Pressen der Metallbearbeitung ("Pressenprüfungen").

Sie richtet sich hauptsächlich an Betreiber und Betreiberinnen und an diejenigen, die Pressen der Metallbearbeitung, die in Deutschland betrieben werden, prüfen und sicherheitstechnisch beurteilen.

Die Schrift trifft unter anderem Aussagen zu Qualifizierungsanforderungen an zur Pressenprüfung befähigte Personen sowie zur Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Pressen der Metallbearbeitung.

Außerdem enthält die Schrift Listen mit Anhaltspunkten für die Pressenprüfung, die genutzt werden können, wenn für eine (alte) Presse keine Prüfhinweise der Herstellfirma (mehr) vorliegen.

Zitate aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder übergeordneten DGUV-Regelungen wurden in dieser Fassung im Umfang reduziert; die Terminologie wurde an die aktuellen Regelungen angepasst.

Pressenprüfungen sind Prüfungen auf sichere Beschaffenheit; sie dienen der Feststellung, ob Pressen sich in einem arbeitssicheren Zustand befinden und ohne Bedenken in Betrieb genommen beziehungsweise bis zur nächsten Prüfung weiter betrieben werden können.

Wird ein gravierender Sicherheitsmangel festgestellt, wird die betreffende Presse bis zur Abstellung des Mangels nicht in Betrieb genommen beziehungsweise außer Betrieb genommen.