DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.2 - 3.2 Besondere Sicherheitseinrichtungen und deren Bedeutung

ccc_1657_as_31.jpg

Fahrbare Hubarbeitsbühnen sind teilweise mit besonderen Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet, wie die

  • Momentmesseinrichtung,

  • Lastmesseinrichtung,

  • Stellungsüberwachung.

Diese Sicherheitseinrichtungen sind nicht alle in jeder Hubarbeitsbühne eingebaut. Die Ausbildung der Konstruktion und der Bauart bestimmen den Einbau.

Diese Einrichtungen sind verplombt und für die Bedienperson absolut tabu. Eine Manipulation an ihnen ist verboten. Sie dürfen nur vom Hersteller bzw. von dafür befähigten und beauftragten Personen repariert werden.

Die Momentmesseinrichtung überwacht und misst das Lastmoment aus Belastung und Stellung der Arbeitsbühne, welches die Arbeitsbühne zum Kippen bringen will. Ist das zulässige Kippmoment erreicht, können nur noch Bewegungen ausgeführt werden, die das Kippmoment verringern.

Die Lastmesseinrichtung (Überlastsicherung) misst die senkrechte Belastung der Arbeitsbühne. Diese Sicherheitseinrichtung unterbricht alle betriebsmäßigen Bewegungen aus dem Stillstand, wenn die zugelassene Nennlast überschritten ist. Erst nach Beseitigung der Überlast lassen sich betriebsmäßige Bewegungen wieder ausführen. Kritisch ist dies bei unerlaubter Übernahme von größeren Lasten in die Arbeitsbühne in angehobener Stellung.

Die Stellungsüberwachung (Stützdrucküberwachung, Schrägstellungsüberwachung) bewirkt, dass die Arbeitsbühne nicht in Bereiche gehoben, gedreht oder geschwenkt werden kann, in denen die Hubarbeitsbühne über keine ausreichende Standsicherheit verfügt oder eine Überbeanspruchung tragender Konstruktionsteile erfolgt. Elektronische Grenztaster, mechanische Endanschläge und nichtmechanische Begrenzungseinrichtungen stellen sicher, dass Bewegungen nur im zugelassenen Arbeitsbereich ausgeführt werden.

ccc_1657_as_30.jpgAchtung!
Betriebsanleitung lesen! Viele Lastmesseinrichtungen schalten bei Überlast in der Arbeitsbühne alle Bewegungen ab! Wenn kein Entfernen der Überlast möglich ist, bleibt nur ein Notablass.
ccc_1657_as_30.jpgAchtung!
Nicht alle fahrbaren Hubarbeitsbühnen verfügen über derartige Sicherheitseinrichtungen - Betriebsanleitung bzw. Handbuch und Arbeitsdiagramm beachten.