
Abschnitt 7.1
Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (DGUV Information 208-019)
Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (DGUV Information 208-019)
Abschnitt 7.1 – 7.1 Prüfungen in Verantwortung des Herstellers

Vor der ersten Inbetriebnahme werden in Verantwortung des Herstellers einer Hubarbeitsbühne folgende Prüfungen durchgeführt:
Vorprüfung
Bauprüfung
Abnahmeprüfung
Die Dokumentation der Abnahmeprüfung erfolgt im Prüfbuch mit der CE-Konformitätserklärung.