
Abschnitt 5
Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (DGUV Information 208-019)
Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (DGUV Information 208-019)
Abschnitt 5 – 5 Anforderungen an die beteiligten Firmen und Personen
Vermieter von Hubarbeitsbühnen benötigen qualifizierte Mitarbeiter, welche die technische Einweisung in hoher Qualität durchführen. Grundsätzlich sind die Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten.