DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

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Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
(DGUV Information 208-019)

Information

(bisher BGI 720)

ccc_1657_as_23.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Januar 2020

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Hubarbeitsbühnen1
Gesetzliche Grundlagen und Regeln2
Bauarten von Hubarbeitsbühnen3
Konstruktiver Aufbau und Hauptbestandteile3.1
Besondere Sicherheitseinrichtungen und deren Bedeutung3.2
Allgemeine Hinweise zum sicheren Betrieb von Hubarbeitsbühnen4
Kennzeichnung von Hubarbeitsbühnen4.1
Betriebshandbuch - Betriebsanleitung4.2
Krafteinwirkungen - Sicherheit gegen Umkippen4.3
Auswahl entsprechend der Gefährdungsbeurteilung4.4
Aufbau und Standsicherheit, Anforderungen an Verkehrswege4.5
Wind und Wetter4.6
Einsatz von Hubarbeitsbühnen in öffentlichen Verkehrsräumen4.7
Arbeiten unter elektrischen Gefährdungen4.8
Baumpflegearbeiten4.9
Anforderungen an die beteiligten Firmen und Personen5
Anforderungen an Vermieter und Vermieterinnen von Hubarbeitsbühnen5.1
Anforderungen an Unternehmer und Unternehmerinnen als Betreibende5.2
Anforderungen an Bedienpersonen5.3
Anforderungen an Instandhaltungs- und Prüffirmen5.4
Gefährdungsbeurteilung vor dem Einsatz6
Gefährdungsbeurteilung allgemein6.1
Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Einsatzortes6.2
Hauptgefährdungen6.3
Aussteigen im angehobenen Zustand6.4
Prüfung von Hubarbeitsbühnen7
Prüfungen in Verantwortung des Herstellers7.1
Prüfungen in Verantwortung des oder der Betreibenden7.2
Koordination8
Persönliche Schutzausrüstungen9
Schlussgedanken10
Literatur- und Quellenverzeichnis11
Abbildungsverzeichnis12
4 x 4 MerkregelnAnhang 1
Muster eines BedienerausweisesAnhang 2
Muster einer schriftlichen BeauftragungAnhang 3
Muster einer Betriebsanweisung für HubarbeitsbühnenAnhang 4
Auswahl einer HubarbeitsbühneAnhang 5
Checkliste zum sicheren Betreiben von HubarbeitsbühnenAnhang 6
Fragen und Antworten für ein sicheres Betreiben der HubarbeitsbühnenAnhang 7
Checkliste für den Vermieter/die Vermieterin bei Übergabe bzw. Rücknahme einer HubarbeitsbühneAnhang 8
UnterweisungsnachweisAnhang 9
Beaufort-SkalaAnhang 10
Muster einer Gefährdungsbeurteilung zur Verwenden von HubarbeitsbühnenAnhang 11
Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)
Risikoeinschätzung
Gefährdungen und MaßnahmenAnhang 12

Vorwort

Auf Baustellen und bei vielen Tätigkeiten in den Betrieben kommen immer häufiger fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Damit steigt die Produktivität, die Arbeit wird erleichtert und der Sicherheits- und Gesundheitsschutz verbessert. Die Leiter als kurzzeitiger Arbeitsplatz verliert immer mehr an Bedeutung.

Die Benutzung von Hubarbeitsbühnen bedeutet aber nicht sofort eine Senkung des Unfallgeschehens. Zum sicheren Betreiben gehört ein Maß an Grundinformationen, Wissen und fachspezifischem Können.

Neben dem Fachwissen müssen ebenso die Gefährdungen beim Umgang erkannt und Maßnahmen festgelegt werden.

Die in der Praxis aufgetretenen Arbeitsunfälle zeigen, dass die Gefahren beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen unterschätzt werden. Sie lassen sich im Wesentlichen auf folgende Schwerpunkte zurückführen: Umkippen der Hubarbeitsbühne, Absturz aus der Hubarbeitsbühne und Quetschen unter Konstruktionen.

Dies zeigt, dass technisches Versagen der Bühnen selten eine Rolle spielt. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin, dafür zu sorgen, dass alle Bedienenden, die Maschinen verwenden, angemessen geschult, unterwiesen und eingewiesen werden.

Diese DGUV Information wendet sich an Unternehmer und Unternehmerinnen, die Hubarbeitsbühnen verleihen und benutzen sowie an Service- und Wartungsfirmen und an Bedienende. Sie soll den o. g. Verantwortlichen und Bedienenden helfen, die fahrbaren Hubarbeitsbühnen sicher zu warten, zu prüfen und zu betreiben.

Hinweis

In dieser Broschüre sind einzelne Textabschnitte farblich gekennzeichnet worden. Diese Kennzeichnung weist darauf hin, dass eine spezielle Personengruppe besonders angesprochen wird.

ccc_1657_as_24.jpgUnternehmer oder Unternehmerin Vermieter oder Vermieterin, Mieter oder Mieterin)
ccc_1657_as_21.jpgBedienende
ccc_1657_as_38.jpgInstandhaltungs- und Prüfpersonal