
Abschnitt 2.2
Lärm am Arbeitsplatz (DGUV Information 209-023)
Lärm am Arbeitsplatz (DGUV Information 209-023)
Abschnitt 2.2 – 2.2 Schalldruck und Schalldruckpegel
Der Hörbereich des Menschen vom leisesten bis zum lautesten Geräusch ist sehr groß. Der menschliche Gehörapparat nimmt Schalldrücke zwischen ca. 0,00002 Pa (20 µPa) und 20 Pa wahr. Das ist so, als ob der Mensch eine Last von 1000 kg heben kann und trotzdem noch merkt, wenn er 1 Gramm in der Hand hält (Abb. 2).

Abb. 2
Schalldrücke im Vergleich zum statischen Luftdruck
Um diesen Bereich vernünftig abbilden zu können, wird der Schalldruckpegel L p logarithmisch ausgedrückt. Als Einheit wurde das Dezibel (dB) festgelegt.

p = vorhandener Schalldruck
p 0 = Bezugsschalldruck 20 µPa
Damit ergeben sich für die oben genannten Extremwerte des Schalldruckpegels Zahlenwerte zwischen 0 und 120 dB.