DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz (DGUV Information 209-023)

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Abschnitt 9.1, 9.1 Arten von Gehörschützern
Abschnitt 9.1
Lärm am Arbeitsplatz (DGUV Information 209-023)
Titel: Lärm am Arbeitsplatz (DGUV Information 209-023)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-023
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 9.1 – 9.1 Arten von Gehörschützern

Bei der Auswahl und Bereitstellung von Gehörschutz muss mit großer Sorgfalt vorgegangen werden, um die erforderliche Schutzwirkung sicher zu erzielen. Diese Sorgfalt ist notwendig, weil eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsbereiche und damit Anforderungen an den Gehörschutz existieren und der Markt ein großes Angebot an verschiedenen Gehörschützern bereithält. Viele betroffene Beschäftigte, die regelmäßig mit neuen Gehörschutzprodukten ausgestattet werden müssen, sind in diesem Zusammenhang ein wirtschaftlicher Aspekt, der ebenfalls berücksichtigt werden muss.

Grundsätzlich werden drei verschiedene Gehörschutzarten unterschieden:

  • Kapselgehörschutz

  • Gehörschutzstöpsel für den einmaligen oder mehrfachen Gebrauch

  • Gehörschutz-Otoplastiken (als Spezialform der Gehörschutzstöpsel)

Außerdem gibt es Gehörschutz, der in Kombination mit einem Schutzhelm oder gemeinsam mit einer Schutzbrille verwendet werden kann. Für den Arbeitsschutz darf nur Gehörschutz eingesetzt werden, der ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der PSA-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/425) erfolgreich durchlaufen hat. Dazu gehören eine EU-Baumusterprüfung und eine laufende Produktionsüberwachung durch eine notifizierte Stelle.

9.1.1 Kapselgehörschutz

Man unterscheidet:

  • mit Kopfbügel

  • mit Nackenbügel

  • mit Universalbügel

  • die nur an einem passenden Industrieschutzhelm montiert werden dürfen

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Abb. 40
Typischer Kapselgehörschutz und Kapselgehörschutz mit Kommunikationseinrichtung

  • mit pegelabhängiger Schalldämmung (laute Geräusche werden gedämmt, leise Geräusche können elektronisch verstärkt werden, was meist die Sprachverständigung verbessert)

  • mit eingebautem Radiogerät oder elektrischer bzw. Bluetooth-Verbindung zu Unterhaltungszwecken (es werden nur Gehörschützer mit Pegelbegrenzung angeboten)

  • mit Kommunikationseinrichtung (es gibt Gehörschützer zur Verständigung, z. B. über Sprechfunk oder Bluetooth)

9.1.2 Gehörschutzstöpsel

Man unterscheidet:

  • fertig geformte (werden zum mehrmaligen Gebrauch oder einmaligen Gebrauch angeboten)

  • vor Gebrauch zu formende zum einmaligen Gebrauch,

  • Bügelstöpsel

  • Gehörschutzstöpsel mit Verbindungsschnur

  • Gehörschutz-Otoplastiken

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Abb. 41
Schaumstoffstöpsel

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Abb. 42
Bügelstöpsel

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Abb. 43
Lamellenstöpsel

9.1.3 Otoplastiken

Gehörschutz-Otoplastiken sind ein im Ohr getragener Gehörschutz, der für jeden Gehörgang individuell geformt und angefertigt wird. Die Otoplastiken sind besonders zu empfehlen, wenn, aufgrund arbeitsmedizinischer Befunde und bei schon vorhandenen Hörverlusten, besonders sicherer Schutz notwendig ist. Eine Funktionskontrolle vor der ersten Verwendung und, regelmäßig wiederkehrend, alle drei Jahre ist aufgrund der individuellen Anfertigung notwendig.

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Abb. 44
Gehörschutz-Otoplastiken