DGUV Information 212-686 - Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörmin...

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Abschnitt 8, 8 Elektronische Gehörschützer
Abschnitt 8
Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung Information für Betroffene (DGUV Information 212-686)
Titel: Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung Information für Betroffene (DGUV Information 212-686)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 212-686
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 8 – 8 Elektronische Gehörschützer

Gehörschützer mit elektronischen Zusatzfunktionen sind als Kapselgehörschützer und als Gehörschutzstöpsel, insbesondere Gehörschutz-Otoplastiken, erhältlich.

  • Pegelabhängig dämmende Gehörschützer

    Sie lassen im Vergleich zu normalen (passiven) Gehörschützern eine bessere sprachliche Verständigung in leisen Arbeitsbereichen oder während leiser Arbeitsphasen zu, da sie dort durch die elektronische Verstärkung der Umgebungsgeräusche keine effektive Dämmwirkung haben. In lauten Bereichen oder lauten Arbeitsphasen wirken sie dann wie ganz normale Gehörschützer.

  • Gehörschützer zum Anschluss von Handy oder Funkgerät

    Diese Gehörschützer lassen Gespräche mit Handys oder Funkgeräten zu, die kabellos (Bluetooth, Funk) oder über Kabel angeschlossen sind. Damit lassen sich auch Gespräche über größere Entfernungen führen, ohne den Gehörschutz absetzen zu müssen.