
Abschnitt 6
Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung Information für Betroffene (DGUV Information 212-686)
Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung Information für Betroffene (DGUV Information 212-686)
Abschnitt 6 – 6 Gehörschutz-Otoplastiken
Gehörschutz-Otoplastiken sind eine Besonderheit unter den Gehörschutzstöpseln. Sie sind
individuell nur für Ihre Ohren angepasst und bequem zu tragen,
mit geringerem Aufwand korrekt einzusetzen,
mit anderen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzbrillen) gut verträglich,
für länger dauernden Aufenthalt im Lärmbereich geeignet.
ACHTUNG
Ein sicherer Schutz wird nur erreicht, wenn die Gehörschutz-Otoplastik nach der Auslieferung und danach in regelmäßigen Abständen von maximal drei Jahren überprüft wird. Lassen Sie sich das richtige Einsetzen z.B. vom Hersteller oder Lieferanten der Gehörschutz-Otoplastik oder Ihrem Betriebsarzt zeigen.

Abb. 5 Gehörschutz-Otoplastik