DGUV Information 212-673 - Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch F...

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Abschnitt 3.2, Vereinfachte Auswahlkriterien
Abschnitt 3.2
Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr (bisher: BGI 673)
Titel: Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr (bisher: BGI 673)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 212-673
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.2 – Vereinfachte Auswahlkriterien

Eine einfache Entscheidung, ob die Auswahl nach dem Einsatzbereich HM oder L erforderlich ist, kann z.B. anhand des subjektiven Klangeindrucks erfolgen.

Der überwiegende Anteil der Innengeräusche ist tieffrequent (Einsatzbereich L), z.B.

  • Gabelstapler (mit Dieselmotor),

  • Kehrsaugfahrzeuge,

  • Schneefräsen (Winterdienstgeräte),

  • Lkw mit Dieselmotor (ohne Druckluftabblasgeräusche, z.B. bei Silofahrzeugen).

Hochfrequente Arbeitsgeräusche (Einsatzbereich HM) werden z.B. von

  • Mähgeräten (Böschungsmäher),

  • Silotransportfahrzeugen (mit Druckluftabblasgeräuschen)

erzeugt.

Auch in Zweifelsfällen, ob die Auswahl nach HM oder L erforderlich ist, können wegen der geringen Unterschiede zwischen beiden Einsatzbereichen die Gehörschützer wahlweise aus den Einsatzbereichen HM oder L der Tabelle 1 ausgewählt werden. Dabei ist besonders auf den Benutzungskomfort zu achten. Die endgültige Eignung wird durch die Hörprobe überprüft (Signalhörbarkeit gegeben oder nicht gegeben).