DGUV Information 203-008 - Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Str...

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Abschnitt 2.4, 2.4 Ermächtigter Arzt/ermächtigte Ärztin
Abschnitt 2.4
Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen (DGUV Information 203-008)
Titel: Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen (DGUV Information 203-008)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-008
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.4 – 2.4 Ermächtigter Arzt/ermächtigte Ärztin

Neben der unverändert bestehenden Verpflichtung zur Leistung erster ärztlicher Hilfe durch jeden Arzt bzw. jeder Ärztin, ist bei jeder erhöhten Strahleneinwirkung ein nach Strahlenschutzrecht ermächtigter Arzt bzw. eine nach Strahlenschutzrecht ermächtigte Ärztin hinzuzuziehen.