DGUV Information 203-008 - Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Str...

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Abschnitt 2.1, 2 Organisation der Versorgung bei erhöhter St...
Abschnitt 2.1
Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen (DGUV Information 203-008)
Titel: Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen (DGUV Information 203-008)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-008
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.1 – 2 Organisation der Versorgung bei erhöhter Strahleneinwirkung
2.1 Allgemeine Hinweise

Wenngleich es auch grundsätzlich keine typische Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung gibt, soll diese DGUV Information dennoch die wenigen Besonderheiten aufzeigen.