Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen
(DGUV Information 203-008)
Information
(bisher BGI 668)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe April 2019
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | |
Vorbemerkung | |
Einleitung | 1 |
Begriffsbestimmungen | 1.1 |
Gefahrenbereiche | 1.2 |
Organisation der Versorgung bei erhöhter Strahleneinwirkung | 2 |
Allgemeine Hinweise | 2.1 |
Ersthelfer/Ersthelferin | 2.2 |
Strahlenschutzpersonal | 2.3 |
Ermächtigter Arzt/ermächtigte Ärztin | 2.4 |
Durchgangsarzt/Durchgangsärztin oder Krankenhaus | 2.5 |
Regionale Strahlenschutzzentren | 2.6 |
Spezialabteilungen | 2.7 |
Erste-Hilfe-Maßnahmen | 3 |
Allgemeines | 3.1 |
Besondere Maßnahmen | 3.2 |
Mögliche Strahlenexposition von Ersthelfern/Ersthelferinnen oder medizinischem Personal | 4 |
Problemstellung | 4.1 |
Mögliche Strahlenexposition bei medizinischer Hilfeleistung | 4.2 |
Vorsorgemaßnahmen des medizinischen Personals | 4.3 |
Anhang | |
Ablaufschema: Maßnahmen bei möglicher erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung | A1 |
Literatur | A2 |
Regionale Strahlenschutzzentren | A3 |
Strahlenunfallerhebungsbögen | A4 |
Vorwort
Die vorliegende DGUV Information entstand durch Überarbeitung der BGI 668, ehemals Merkblatt "Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen" (ZH 1/546), das seinerzeit vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin - Ausschuss "Strahlenschutz" erarbeitet wurde.
Im Einvernehmen mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ging nach Auflösung des Ausschusses "Strahlenschutzmedizin" die Bearbeitung des ehemaligen Merkblattes auf das Institut für Strahlenschutz und seine wissenschaftlichen Beratergremien über.
Die DGUV Information "Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung" erscheint künftig unter der neuen Bestellnummer DGUV Information 203-008 bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Köln, im Juli 2018
F. Fehringer
Vorbemerkung
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmer oder Unternehmerinnen und sollen eine Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und gegebenenfalls Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer oder die Unternehmerin kann bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen wurden. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Die vorliegende DGUV Information ist auch als Handlungsanleitung für den Arzt oder die Ärztin gedacht.