DGUV Information 203-008 - Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen

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Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen
(DGUV Information 203-008)

Information

(bisher BGI 668)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe April 2019

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Vorbemerkung
Einleitung1
Begriffsbestimmungen1.1
Gefahrenbereiche1.2
Organisation der Versorgung bei erhöhter Strahleneinwirkung2
Allgemeine Hinweise2.1
Ersthelfer/Ersthelferin2.2
Strahlenschutzpersonal2.3
Ermächtigter Arzt/ermächtigte Ärztin2.4
Durchgangsarzt/Durchgangsärztin oder Krankenhaus2.5
Regionale Strahlenschutzzentren2.6
Spezialabteilungen2.7
Erste-Hilfe-Maßnahmen3
Allgemeines3.1
Besondere Maßnahmen3.2
Mögliche Strahlenexposition von Ersthelfern/Ersthelferinnen oder medizinischem Personal4
Problemstellung4.1
Mögliche Strahlenexposition bei medizinischer Hilfeleistung4.2
Vorsorgemaßnahmen des medizinischen Personals4.3
Anhang
Ablaufschema: Maßnahmen bei möglicher erhöhter Einwirkung ionisierender StrahlungA1
LiteraturA2
Regionale StrahlenschutzzentrenA3
StrahlenunfallerhebungsbögenA4
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Vorwort

Die vorliegende DGUV Information entstand durch Überarbeitung der BGI 668, ehemals Merkblatt "Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen" (ZH 1/546), das seinerzeit vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin - Ausschuss "Strahlenschutz" erarbeitet wurde.

Im Einvernehmen mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ging nach Auflösung des Ausschusses "Strahlenschutzmedizin" die Bearbeitung des ehemaligen Merkblattes auf das Institut für Strahlenschutz und seine wissenschaftlichen Beratergremien über.

Die DGUV Information "Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung" erscheint künftig unter der neuen Bestellnummer DGUV Information 203-008 bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Köln, im Juli 2018

F. Fehringer

Vorbemerkung

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmer oder Unternehmerinnen und sollen eine Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und gegebenenfalls Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer oder die Unternehmerin kann bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen wurden. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Die vorliegende DGUV Information ist auch als Handlungsanleitung für den Arzt oder die Ärztin gedacht.