
Abschnitt 24.5
Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (DGUV Information 201-012)
Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (DGUV Information 201-012)
Abschnitt 24.5 – 24.5 Entsorgung
Asbestabfälle weder werfen noch schütten, zerkleinern oder shreddern.
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung der asbesthaltigen bzw. asbestkontaminierten Materialien entsprechend den Annahmebedingungen des örtlich zuständigen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport die Behältnisse oder Verpackungen gemäß GefStoffV kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des LAGA-Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall.