
Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (DGUV Information 201-012)
Abschnitt 3.3 – 3.3 Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
Arbeitsmittel (z.B. Werkzeuge, Packungszieher, reißfeste Kunststofffolie)
Gemäß Nr. 7.3 Abs. 6 TRGS 519 geeigneter, bauartgeprüfter K1-(bzw. H-)Staubsauger*)
Erläuterungen:
Staubsauger, die zuvor bei Arbeiten in abgeschotteten Bereichen (sogenannte Schwarzbereiche) eingesetzt wurden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine Kontamination der Geräte (z.B. auch innere Kontamination über Bypasskühlung im Motorgehäuse) ausgeschlossen werden kann.
Geeigneter, sicher verschließbarer und gemäß Nr. 13 Abs. 1 TRGS 519 gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z.B. ausreichend fester Kunststoffsack gemäß Nr. 13.1 Abs. 2) zur staubdichten Verpackung der asbesthaltigen Dichtung, von Dichtungsteilen sowie mit Dichtungsresten kontaminierter Verbrauchsmaterialien (z.B. Lappen, Pinsel)
Geeignetes Penetriermittel (z.B. Rostlöser, Kriechöl) mit Auftragevorrichtung (z.B. Pinsel oder Sprühflasche)
Erläuterungen:
Geeignet sind Penetriermittel, die einen guten haftablösenden und die Dichtung durchdringenden Effekt haben. Falls erforderlich, sollte ebenfalls auf einen hohen Flammpunkt geachtet werden.
Geeignetes Faserbindemittel
Reinigungstücher, Reinigungsmittel
Arbeitsplatzabsperrung, Sicherheitskennzeichnung mit Zutrittsverbot
Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
Siehe hierzu
BG-Regel "Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190) und
BG-Information "Zertifizierte Atemschutzgeräte" (BGI 693).
In explosionsgefährdeten Bereichen muss auf den Einsatz eines K1-(bzw. H-)Staubsaugers verzichtet werden.