
Abschnitt 2.7
Verwendung von Arbeitsplattformnetzen (DGUV Information 201-010)
Verwendung von Arbeitsplattformnetzen (DGUV Information 201-010)
Abschnitt 2.7 – 2.7 Einbaubreite
Kürzeste Abmessung einer rechteckigen Fläche, die nach Einbau (z. B. nach einem Raffen eines größeren Netzes) die abzudeckende Fläche überspannt.

Abb. 1
Montiertes Arbeitsplattformnetz in einer Stahl-/Betonkonstruktion