
Abschnitt 2.4
Verwendung von Arbeitsplattformnetzen (DGUV Information 201-010)
Verwendung von Arbeitsplattformnetzen (DGUV Information 201-010)
Abschnitt 2.4 – 2.4 Netzzubehör
Teile, die zum Einsatz des Arbeitsplattformnetzes erforderlich sind, z. B. Anschlaggurte, Traversengurte, Trägerklammern, Karabinerhaken.