
Abschnitt 2.2
Verwendung von Arbeitsplattformnetzen (DGUV Information 201-010)
Verwendung von Arbeitsplattformnetzen (DGUV Information 201-010)
Abschnitt 2.2 – 2.2 Traversengurte
Traversengurte mit Ratsche müssen der DIN EN 12195-2 mit einem Wert der Zurrkraft im direkten Zug (Lc) von mindestens 1500 daN entsprechen. In der Praxis haben sich Gurtbandbreiten von 35 mm bewährt.