
Anhang 4
Verwendung von Arbeitsplattformnetzen (DGUV Information 201-010)
Verwendung von Arbeitsplattformnetzen (DGUV Information 201-010)
Anhangteil
Anhang 4 – Checkliste für die Inaugenscheinnahme durch Arbeitsplattformnetz-Nutzer oder -Nutzerin
Checkliste für die Inaugenscheinnahme durch Arbeitsplattformnetz-Nutzer oder -Nutzerin | |||
Ort: | [____________________________] | Datum: | [_____________________] |
Arbeitsplattformnetz-Nutzer/-in: | [______________________________________________________________________] | ||
Arbeitsplattformnetz-Ersteller: | [______________________________________________________________________] | ||
Bauvorhaben: | [______________________________________________________________________] |
Überprüfung | Ohne Mangel | Mangel (welcher) |
Verwendungszweck geeignet z. B. für leichte Montagearbeiten (Dach- oder Fassadenmembranen), Malerarbeiten, Verlegen von Profilblechen | ||
Ist das Arbeitsplattformnetz an sichtbarer Stelle (z. B. Aufstieg) gekennzeichnet? | ||
Arbeitsplattformnetz nach Schutznetzklasse B1 ausgeführt? | ||
Name des Arbeitsplattformnetz-Erstellers an der Netzkennzeichnung? | ||
Wurden Prüfung und Freigabe dokumentiert? (z. B. durch Prüfprotokoll oder Kennzeichnung nach DGUV Information201-010, Anhang 3) | ||
Stand- und Tragsicherheit Ist die Stand- und Tragsicherheit zum Zeitpunkt der jeweiligen Inbetriebnahme durch den Auftraggeber bestätigt? | ||
Arbeits- und Betriebssicherheit | ||
Sind sichere Zugänge oder Aufstiege, z. B. Treppenturm, vorhanden? | ||
Maschenweiten von 45 mm? | ||
Netzfläche nicht tiefer als 1,50 m? | ||
Netzebene nicht mehr als 22,5° geneigt? | ||
Befestigung mindestens alle 50 cm? | ||
Traversengurte maximal alle 2 m? | ||
Durchfädelung maximal alle 10 Maschen? | ||
Ist der Abstand des Netzrandes zur Tragkonstruktion von maximal 30 cm eingehalten? (ggf. ist eine zusätzliche Maßnahme gegen Absturz erforderlich) | ||
Maximaler Durchhang (30 cm bei einer Person) beachtet? | ||
Sind sichere Zugänge oder Aufstiege, z. B. Treppentürme vorhanden? | ||
Schutz vor herabfallenden Gegenständen | ||
Keine Materiallagerung in Bereichen geplant, in denen Personen von höher gelegenen Konstruktionsteilen in das Netz fallen können? | ||
Alterungsprüfung durchgeführt und dokumentiert? |
Hinweise zur fachgerechten Ausführung von Arbeitsplattformnetzen siehe DGUV Information 201-010 und Baustein B105 der BG BAU | ![]() |
_______________________________________________________ | |
Datum | |
_______________________________________________________ | |
Unterschrift (fachkundige Person) |