
Abschnitt 7
Spraydosen und Gaskartuschen (bisher: BGI 646)
Spraydosen und Gaskartuschen (bisher: BGI 646)
Abschnitt 7 – Noch Fragen ?
Bei der Umsetzung der hier erläuterten Anforderungen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Spraydosen stehen Ihnen staatliche Arbeitsschutzbehörden, Bauaufsichtsämter, Brandschutzbehörden/Feuerwehren und die Mitarbeiter der Abteilung Prävention Ihrer Berufsgenossenschaft gern beratend zur Verfügung.
