Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben
(bisher: BGI 645)
Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften
Stand der Vorschrift: April 2008
Vorwort
Flüssiggas ist ein bedeutender Energieträger. Es kommt als Rohstoff in der Natur zusammen mit Erdgas vor. Technisch wird Flüssiggas durch Raffinierung aus Erdöl gewonnen. Auch technisch möglich wäre die Gewinnung durch die Hydrierung von Kohle.
Wegen seines sehr hohen Heizwertes und der unter normalen Verhältnissen sauber ablaufenden Verbrennung wird Flüssiggas heute als ein hochwertiger und umweltfreundlicher Energieträger angesehen. Es ist leicht zu transportieren und kann sofort ohne aufwändige Versorgungsleitungen eingesetzt werden. Aufgrund dieser Vorteile haben sich neben dem Einsatz im Privatbereich auch in der gewerblichen Wirtschaft vielfältige Verwendungsmöglichkeiten ergeben.
Flüssiggas hat jedoch nicht nur Vorteile, sondern auch verschiedene sicherheitstechnische Nachteile, auf die im Folgenden eingegangen wird.
Hierdurch ergibt sich die Notwendigkeit, die mit der Verwendung von Flüssiggas verbundenen Gefahren zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen Unfälle mit Flüssiggas zu verhindern. Aufgrund der jahrelang gesammelten Erfahrungen wurde die Anlagen- und Gerätetechnik auf einen hohen Stand entwickelt. Zudem haben vielfältige Anforderungen an Bau und Ausrüstung, Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen in zahlreichen Rechtsvorschriften und Regeln der Technik Einzug gefunden.
Bei der Untersuchung von Unfällen muss jedoch immer wieder festgestellt werden, wie erschreckend groß die Unkenntnis vieler Beschäftigter ist. So fehlen selbst "alt gedienten" Mitarbeitern oft grundlegende Kenntnisse über einfache physikalische Zusammenhänge, die bei der Verwendung von Flüssiggas zu berücksichtigen sind.
Sicheres Arbeiten ist jedoch ohne das Wissen um die Gefahren und der daraus folgenden Sicherheitsmaßnahmen nicht möglich.
Für eine gute Unterweisung oder Intensivierung der Ausbildung von Mitarbeitern sind - vor allem in Klein- und Mittelbetrieben - entsprechende Regelwerke nicht immer zur Hand. Mit der vorliegenden Informationsschrift, die sich maßgeblich an der bestehenden Rechtslage orientiert und mit dem berufsgenossenschaftlichen Arbeitskreis "Verwendung von Flüssiggas" im Fachausschuss Nahrungs- und Genussmittel abgestimmt ist, soll diese Lücke geschlossen werden.
Anwendungsgebiete von Flüssiggas in Metallbetrieben
Beheizen und Trocknen von Werkhallen, Neubauten, auf Baustellen (z.B. mit Infrarotstrahlern)
Weich- und Hartlöten, Brennschneiden, Vorwärmen, Anwärmen zur Warmverformung, Flammrichten
Anzünden von Öfen, Brennern mit Hilfe von Lanzenbrennern
Beheizen von Öfen (Trockenöfen, Glühöfen, Härteöfen, Teerkocher)
Betreiben von Flurförderzeugen und anderen Fahrzeugen
Anwendung als Treibmittel für Aerosole
Schrumpfen von Folien
Verzinnen im Karosseriebereich zum Ausgleich von Blechunebenheiten
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Eigenschaften von Flüssiggas | 1 |
Allgemeines | 1.1 |
Siedeverhalten, Dampfdruckkurve | 1.2 |
Volumenverhalten | 1.3 |
Gewicht | 1.4 |
Brennverhalten, Heizwert | 1.5 |
Zündeigenschaften, Explosionsfähigkeit | 1.6 |
Begriffe, Flüssiggas im Regelwerk | 2 |
Aufstellung von ortsfesten Flüssiggasbehältern | 3 |
Druckgasbehälter (Gasflaschen) | 4 |
Allgemeines | 4.1 |
Größe und Inhalt | 4.2 |
Füllen von Flüssiggasflaschen | 4.3 |
Lagern von Flüssiggasflaschen | 4.4 |
Aufstellung zur Entleerung | 4.5 |
Beförderung von Flüssiggasflaschen | 4.6 |
Unterkühlung und Vereisung | 4.7 |
Absperreinrichtungen | 5 |
Leitungen | 6 |
Allgemeines | 6.1 |
Rohrleitungen, Rohrverbindungen | 6.2 |
Schläuche, Schlauchverbindungen | 6.3 |
Druckregler | 7 |
Allgemeines, Bauarten | 7.1 |
Anschluss von Druckreglern an Flüssiggasflaschen | 7.2 |
Sicherheitseinrichtungen | 8 |
Schlauchbruchsicherung und Leckgassicherung gegen Gasaustritt bei Schlauchbeschädigung | 8.1 |
Flammenüberwachungen, Gasmangelsicherungen | 8.2 |
Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag | 8.3 |
Flüssiggas in der Autogentechnik | 9 |
Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen und im Schiffbau | 10 |
Allgemeines | 10.1 |
Verwendung von Handbrennern, Heizgeräten und Schmelzöfen | 10.2 |
Allgemeine Betriebsbestimmungen | 10.3 |
Besondere Betriebsbestimmungen | 10.4 |
Flüssiggas in Gießereien | 11 |
Fahrzeuge mit Treibgas-Antrieb für den innerbetrieblichen Verkehr | 12 |
Allgemeines | 12.1 |
Begriffe | 12.2 |
Bauteile des Treibgas-Antriebes | 12.3 |
Flaschenwechsel, Füllen von Treibgastanks | 12.4 |
Betrieb in Räumen | 12.5 |
Abstellen von Fahrzeugen | 12.6 |
Flüssiggas aus Gaskartuschen | 13 |
Brand- und Explosionsschutz bei Flüssiggasanlagen | 14 |
Prüfungen | 15 |
Versorgungsbehälter | 15.1 |
Flüssiggasrohrleitungen | 15.2 |
Verbrauchsanlagen | 15.3 |
Betriebsanweisungen | 16 |
Vorschriften und Regeln | 17 |
Unfallverhütungsvorschriften | 17.1 |
BG-Regeln, BG-Informationen und BG-Grundsätze | 17.2 |
Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln | 17.3 |
Normen | 17.4 |
Sonstige Schriften | 17.5 |
Technische Daten von Flüssiggas (Annäherungswerte) | Anlage |