
Stress am Arbeitsplatz (bisher: BGI 609)
Abschnitt 1.6 – Einbeziehung psychischer Belastungen im nationalen und europäischen Arbeitsschutzrecht
Die Umsetzung europäischer Richtlinien schafft neue und bessere Voraussetzungen für den Abbau bestehender Regelungslücken und Defizite im Hinblick auf die psychischen Belastungen.
Dies war notwendig, wenn man bedenkt, dass im Unterschied zu der vielfach hohen Regelungsdichte insbesondere bei Fragen des technischen Arbeitsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich der psychischen Belastungen eine Regelungslücke bestand.
Arbeitsschutzrahmenrichtlinie
Gesundheitsbegriff schließt psychische Gesundheit mit ein
Berücksichtigung des Faktors "Mensch" bei der Arbeit
Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse
Gefährdungsbeurteilung
Erweiterung des Präventionsauftrages um "arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren"
Maschinenrichtlinie
Reduzierung von psychischer Belastung des Bedienpersonals bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Maschine
Bildschirmarbeitsverordnung
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen