DGUV Information 206-001 - Stress am Arbeitsplatz (bisher: BGI 609)

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Abschnitt 1.6, Einbeziehung psychischer Belastungen im natio...
Abschnitt 1.6
Stress am Arbeitsplatz (bisher: BGI 609)
Titel: Stress am Arbeitsplatz (bisher: BGI 609)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 206-001
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1.6 – Einbeziehung psychischer Belastungen im nationalen und europäischen Arbeitsschutzrecht

Die Umsetzung europäischer Richtlinien schafft neue und bessere Voraussetzungen für den Abbau bestehender Regelungslücken und Defizite im Hinblick auf die psychischen Belastungen.

Dies war notwendig, wenn man bedenkt, dass im Unterschied zu der vielfach hohen Regelungsdichte insbesondere bei Fragen des technischen Arbeitsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich der psychischen Belastungen eine Regelungslücke bestand.

Arbeitsschutzrahmenrichtlinie

  • Gesundheitsbegriff schließt psychische Gesundheit mit ein

  • Berücksichtigung des Faktors "Mensch" bei der Arbeit

Arbeitsschutzgesetz

  • Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse

  • Gefährdungsbeurteilung

Sozialgesetzbuch VII

  • Erweiterung des Präventionsauftrages um "arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren"

Maschinenrichtlinie

  • Reduzierung von psychischer Belastung des Bedienpersonals bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Maschine

Bildschirmarbeitsverordnung

  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen