DGUV Information 208-010 - Verschlüsse für Türen von Notausgängen BGHW-Kompakt M...

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Abschnitt 6, 6 Unterweisung
Abschnitt 6
Verschlüsse für Türen von Notausgängen BGHW-Kompakt M 67 (DGUV Information 208-010)
Titel: Verschlüsse für Türen von Notausgängen BGHW-Kompakt M 67 (DGUV Information 208-010)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 208-010
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6 – 6 Unterweisung

Der Unternehmer hat die Versicherten über die Funktion der Türverschlüsse, insbesondere deren Betätigung, zu unterweisen.

In der Nähe des Türverschlusses müssen leicht erkennbare und leicht verständliche Hinweise für dessen Betätigung angebracht sein.