
Abschnitt 6
Verschlüsse für Türen von Notausgängen BGHW-Kompakt M 67 (DGUV Information 208-010)
Verschlüsse für Türen von Notausgängen BGHW-Kompakt M 67 (DGUV Information 208-010)
Abschnitt 6 – 6 Unterweisung
Der Unternehmer hat die Versicherten über die Funktion der Türverschlüsse, insbesondere deren Betätigung, zu unterweisen.
In der Nähe des Türverschlusses müssen leicht erkennbare und leicht verständliche Hinweise für dessen Betätigung angebracht sein.