DGUV Information 209-019 - Sicherheit bei der Blechbearbeitung (DGUV Information...

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Abschnitt 7, 7 Biegen von Blechen
Abschnitt 7
Sicherheit bei der Blechbearbeitung (DGUV Information 209-019)
Titel: Sicherheit bei der Blechbearbeitung (DGUV Information 209-019)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-019
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7 – 7 Biegen von Blechen

Bei der Herstellung von Behältern, Apparaten und Formteilen aus Blech muss eine Werkstoffumformung erfolgen. Die gebräuchlichsten Fertigungsverfahren sind Walzen-, Schwenk- und Gesenkbiegen. Außerdem werden Bleche auch auf "Produktionspressen" und auf "Band-Profilieranlagen" umgeformt.

Wird die Bewegung von Blechbearbeitungsmaschinen mit rotierenden Werkzeugen durch einen Fußschalter ausgelöst, ist der Einsatz eines Drei-Stufen-Sicherheitsfußschalters notwendig.

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Abb. 37
1-pedaliger Drei-Stufen-Sicherheitsfußschalter

Der Arbeitsablauf wird durch Herunterdrücken des Pedals bis zum Druckanschlag Position 1 - Zustimmung (Abbildung 37) eingeleitet. Beim Loslassen des betätigten Pedals muss das Pedal selbständig in die Ausgangsstellung Position "0" - Aus zurückkehren. In einer Notsituation kann das Pedal von der Position 1 - Zustimmung entlastet und somit zurück in Position 0 - Aus oder über den Druckanschlag hinaus nach unten in Position 2 - Stopp durchgetreten werden.

Bei Erreichen der Position 2 - Stopp wird der Arbeitsablauf gestoppt und ein Wiederanlauf durch die Steuerung selbsttätig verhindert. Mit dem anschließenden Loslassen des betätigten Pedals muss das Pedal selbständig in die Ausgangsstellung Position 0 - Aus zurückkehren. Der Fußschalter muss vor der erneuten Verwendung mit dem Rückstellknopf entriegelt werden.