
Sicherheit bei der Blechverarbeitung
(bisher: BGI 604)
Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften
Stand der Vorschrift: 2007

Vorwort
Bei der Herstellung von Behältern, Apparaten, Maschinen und Fahrzeugen ist die Blechverarbeitung ein wesentlicher Fertigungsbereich. Aber auch bei der Herstellung von Geräten, Einrichtungen und Bauelementen gewinnt die Blechverarbeitung zunehmend an Bedeutung, da Blechkonstruktionen leicht sind, hohen Qualitätsanforderungen genügen und mit modernen wirtschaftlichen Verfahren gefertigt werden können.
Bleche werden im Warm- und Kaltwalzverfahren hergestellt als Platten, Platinen, Tafeln oder aufgewickelt zu Bandmaterial.
Bleche werden nach der Dicke unterteilt in
Feinbleche ≤ 3 mm,
Grobbleche > 3 mm.
Die Gefährdungsschwerpunkte liegen beim Feinblech bei Schnittverletzungen und beim Grobblech bei Quetschungen. Letzteres gilt auch für Blechpakete.
Viele Blechbearbeitungsverfahren sind mit einer hohen Lärmentwicklung verbunden. Als Folge des Lärms sind die Mitarbeiter in Blech verarbeitenden Betrieben häufig lärmgefährdet.
Bei Schweiß- und Schneidarbeiten sind Gefährdungen durch Schweißrauche und -stäube in hohem Maß vorhanden.
Die vorliegende BG-Information nennt die Gefährdungen im Einzelnen und soll zu mehr Sicherheit bei der Blechbearbeitung und beim Umgang mit Blechen beitragen.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Handtransport von Blechen | 1 |
Transport mit Hebezeugen | 2 |
Lagerung von Blechen und Blechpaketen | 3 |
Öffnen von Verpackungsband | 4 |
Trennen von Blechen | 5 |
Trennverfahren | 5.1 |
Blechscheren | 5.2 |
Thermisches Schneiden | 5.3 |
Biegen von Blechen | 6 |
Vermeidung von Schnittverletzungen | 7 |
Lärm in der Blechbearbeitung | 8 |
Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisung | 9 |
Vorschriften und Regeln | 10 |
Unfallverhütungsvorschriften | 10.1 |
BG-Regeln, BG-Informationen und sonstige Schriften | 10.2 |
Gesetze und Verordnungen | 10.3 |