
Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen (bisher: BGI/GUV-I 600)
Abschnitt 4 – Auswahl und Eignung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die zur Verfügung stehenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind nicht für alle Einsatzbedingungen geeignet. Um dem Anwender die Auswahl von geeigneten Betriebsmitteln zu erleichtern, erfolgt eine Klassifizierung in zwei Kategorien.
Alle elektrischen Betriebsmittel im Sinne dieser Information müssen mindestens die Anforderungen nach K1 erfüllen.
Sind hohe mechanische, physikalische oder chemische Einwirkungen zu erwarten ("rauer Betrieb"), sind Betriebsmittel der Kategorie 2 einzusetzen.
4.1
Kategorie 1 (K1)
Elektrische Betriebsmittel der Kategorie 1 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Schutzart: | IP 43, außer: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Handgeführte Elektrowerkzeuge | IP 2X | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungen: | H05RN-F oder H05BQ-F |
Bedingungen, die den Einsatz von K1-Geräten erfordern, sind beispielhaft in den Abbildungen des Anhanges 1 dargestellt.
4.2
Kategorie 2 (K2)
Elektrische Betriebsmittel der Kategorie 2 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Schutzart: | IP 54, außer: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Handgeführte Elektrowerkzeuge | IP 2X | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Steckvorrichtungen | IP X4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Hand- und Bodenleuchten | IP 55 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sind für Arbeiten wasserdichte Betriebsmittel erforderlich, so muss IP X7 erfüllt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungen: | H07RN-F oder H07BQ-F | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Netzanschlussleitung für handgeführte Elektrowerkzeuge auch H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Gerätenorm die Bauart H07RN-F fordert. Für Handleuchten ist als Netzanschlussleitung bis zu einer Leitungslänge von 5 m der Typ HO5RN-F oder HO5BQ-F zulässig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitungsroller: | Leitungsroller müssen eine ausreichende Festigkeit für den Einsatz unter erschwerten Bedingungen aufweisen und schutzisoliert sein, gekennzeichnet mit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steckvorrichtungen: | Geeignet für erschwerte Bedingungen, für Schutzkontakt-Steckvorrichtungen gekennzeichnet mit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Bedingungen, die den Einsatz von K2-Geräten erfordern, sind beispielhaft in den Abbildungen des Anhanges 2 dargestellt. Erfahrungsgemäß sind diese zu finden z. B. auf Bau- und Montagestellen (siehe auch BGI/GUV-I 608), bei Stahlbauarbeiten, Außenarbeiten, beim Kessel- und Apparatebau (siehe auch BGI 594), in der Schwerindustrie, in Galvanikbetrieben, in Werkstätten und bei Instandsetzungsarbeiten.